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Montag, 9. Juni 2014

09. Juni Ao. 1235

Ertzbischoff Wilbrands zu Magdeburg Confirmation der Güter, so das Jungfrauen-Closter zu S. Georg zu Glauche erlanget.



Das Zisterzienser-Nonnen-Kloster Marienkammer ist schon von Erzbischof Wichmann (1152 - 1192 im Amt) geplant worden, jedoch erst Erzbischof Albertus II. hat das Kloster im Jahre 1231 gestiftet und auf dem Platz des Rittersitzes Volrad erbauen lassen. Die zugehörige Pfarrkirche St. Georg zu Glaucha hatte er vom Kloster zum Neuen Werk durch Tausch erhalten.

Das Nonnenkloster existierte bis 1570, als es im Zuge der Reformation an den Rat der Stadt Halle übergeben wurde und das Hospital St. Cyriaci dorthin verlegt wurde.

Dem Kloster wurden viele Güter verkauft oder geschenkt und Erzbischof Wilbrand bestätigte diesen Besitz.

Im vierten Jahr nach der Stiftung des Klosters handelte es sich um folgende Güter:
  • die Mühle zu Ammendorf, am 09. November Ao. 1220 von Otto von Ilenburg erkauft,
  • die Pfarrkirche St. Georg zu Glaucha, im Jahre 1231 vom Kloster zum Neuen Werk ertauscht,
  • den Wohnhof mit dem Turm an der Saale, im Jahre 1231 von Ritter Volrad von Glaucha erkauft,
  • 3 Hufen Landes in Quetz, am 25. Juli Ao. 1232 von Markgraf Heinrich zu Meißen erhalten,
  • die Mühlen zu Köllme und Vlatersleben an der Saltzke und 1 Hufe Landes, im Jahre 1234 von Arnold, dem Abt des Zisterzienser-Klosters Sittichenbach erkauft,
  • 1 Hufe Landes zu Glaucha, 4 Hufen Landes zu Bruckdorf, einen Hof beim Kloster und einen Platz an der Kapelle St. Martin zu Halle (Martinsberg, heute Stadtgottesacker), am 31. März Ao. 1235 von Erzbischof Burchard zugeteilt.

Montag, 31. März 2014

31. März Ao. 1235

Ertzbischoff Burchards Incorporation 1 Hufe Landes zu Glauche, 4 Hufen zu Bruckdorff, 1 Hofes bey dem Closter, und eines Platzes bey S. Martins-Capelle zu Halle, an das Nonnen-Closter Marien-Cammer.



Das Zisterzienser-Nonnen-Kloster Marienkammer ist schon von Erzbischof Wichmann (1152 - 1192 im Amt) geplant worden, jedoch erst Erzbischof Albertus I. hat das Kloster im Jahre 1231 gestiftet und auf dem Platz des Rittersitzes Volrad erbauen lassen. Die zugehörige Pfarrkirche St. Georg zu Glaucha hatte er vom Kloster zum Neuen Werck durch Tausch erhalten.

Das Nonnenkloster existierte bis 1570, als es im Zuge der Reformation an den Rat der Stadt Halle übergeben wurde und das Hospital St. Cyriaci dorthin verlegt wurde.

Dem Kloster wurden viele Güter verkauft oder geschenkt und hier gliedert Erzbischof Burchard dem Kloster die genannten Ländereien ein.

Sonntag, 9. März 2014

09. März Ao. 1427

Absag- und Fehde-Brieff derer von Kotzen, von Hacke und von Quartier an die Stadt Halle.



Wir befinden uns in einer Zeit, in der die Kämpfe zwischen den Städten und dem Erzbischof als Landesherrn ihren Höhepunkt erreichen. Halle, immer noch darauf bedacht, die Unabhängigkeit vom Erzstift zu erlangen und sich als freie Reichsstadt zu behaupten, wehrte sich gegen alle Restriktionen, die der Stadt vom Erzbischof auferlegt wurden. Um die Stadtverteidigung besser organisieren zu können, wurde Henning Strobart als Stadthauptmann in Dienst gestellt.

Dieser jedoch, so sollte sich in der Zukunft erweisen, kochte sein eigenes Süppchen und hetzte bewusst Stadt und Erzbischof sowie Landadel gegeneinander.

Erzbischof Günther II. (1403 - 1445 im Amt), schon oft von der Stadt herausgefordert (nicht zuletzt durch die städtische Verurteilung und Hinrichtung des Salzgrafen Hans von Hedersleben im Jahre 1412), hatte am 18. Februar 1426 seinen Bruder, Graf Heinrich von Schwarzburg, zum Hauptmann des Erzstifts ernannt. Eine offene Fehde mit der Stadt Halle konnte sich Erzbischof Günther zu der Zeit wohl nicht leisten, gestattete seinem Hauptmann und dem Landadel aber ausdrücklich, der Stadt so viel Schaden wie möglich zu tun.

So wurden denn in dieser Zeit viele Bürger auf offener Straße beraubt, Handelswaren wurden nicht in die Stadt gelassen und die Salzausfuhr wurde sabotiert.
Die Stadt wehrte sich mit ähnlichen Mitteln, zog brandschatzend durch Trotha, Reideburg, Bruckdorf und Dieskau. Es wurden Ernten verbrannt und Häuser zerstört.

Als die Stadt Magdeburg auch noch mit Fürst Bernhard zu Anhalt-Bernburg in Streit geriet und Halle gemäß dem geschlossenen Ewigen Bündnis um Beistand anrief, eskalierte der Streit. Die Hallischen wurden von dem Bernburger verjagt und auf dem Rückzug in die Heimat ließ Strobart die fürstlichen Vorwerke und Dörfer plündern und brandschatzen.

Glücklicherweise kam zu der Zeit Herzog Wilhelm von Braunschweig in die Gegend und schlichtete den Streit. Er brachte den Erzbischof und die Städte dazu, einen Vergleich miteinander zu schließen.

Weder der Erzbischof noch die Stadt Halle - von Henning Strobart aufgehetzt - waren geneigt, die Vereinbarungen des Vergleichs einzuhalten und suchten nach Gelegenheiten, dem anderen Schaden zuzufügen.
Erzbischof Günther II. wollte aber nicht öffentlich als Vertragsbrecher dastehen und stachelte daher im Geheimen den Landadel auf, Streit anzufangen.

So entsagten denn auch die von Kotzen, von Hacke und von Quartier der Stadt und sandten ihr am 09. März 1427 einen offenen Fehdebrief.
In der Folge wurden die Bürger der Stadt Halle auf den Straßen im Umland angegriffen, beraubt und gefangen genommen.

Die Stadt Halle rief ihre Bundesgenossen aus Magdeburg, Braunschweig, Goslar und Helmstädt zu Hilfe, griffen Wettin (welches den Herren von Ammendorf gehörte) mit Raub und Brand an und plünderten später Ammendorf, welches damals die Herren von Kotze besaßen. Dort wurde das Vorwerk und Getreide im Wert von 1.000 Gulden verbrannt.

Letztlich verglich sich die Stadt zuerst mit denen von Kotze und später durch Intervention des Domkapitels erneut mit dem Erzbischof. Natürlich kostete auch dieser Vergleich die Stadt wieder einen Haufen Geld. Wie viel genau, ist leider nicht überliefert.

Sonntag, 26. Januar 2014

26. Januar Ao. 1458

Vergleich zwischen Ertzbischoff Friedrichen zu Magdeburg und Augustin und Paul Gebrüdern von Hedersleben wegen des Geleites zu Bruckdorff und einer Juden-Schuld.



Augustin und Paul von Hedersleben, Bürger und Pfänner zu Halle, hatten Erzbischof Günther (1403 - 1445 im Amt) 400 Rheinische Gulden überlassen und dafür das Recht auf jährlich 40 Rheinische Gulden Zins aus dem Geleit zu Bruckdorf erworben.

Die Brüder von Hedersleben wollten nun bei Erzbischof Friedrich den Schuldbrief einlösen und ihre 400 Gulden wiederhaben.
Der jedoch gab den Brüdern den Schuldbrief zurück und tilgte dafür eine Schuld in Höhe von 600 Rheinischen Gulden, die die Gebrüder Hedersleben einst bei einem Juden namens Mosse Leser aufgenommen hatten. Mosse Leser war zwar kürzlich in Halle verstorben, aber seine Erben hatten ja Anspruch auf die Summe.

So war allen Seiten geholfen. Der Erzbischof war die Zinslast los, die Brüder von Hedersleben hatten ihre Schuld bei Mosse Leser getilgt und dessen Erben hatten ihr Geld zurück.

Zum Bruckdorfer Geleit:
Das Geleit war damals entweder ein Entgelt für die unbeschadete Durchreise durch ein bestimmtes Gebiet oder bewaffneter Begleitschutz, der natürlich auch bezahlt werden musste. Üblicherweise übte der Landesherr das Geleitrecht aus und bestimmte so auch den Preis, den Reisende zu zahlen hatten. So war das Geleit eine willkommene Einnahmequelle für den Landesherrn.