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Samstag, 20. September 2014

20. September Ao. 1556

Ertzbischoff Sigismundi Entscheidung einiger Gebrechen zwischen den Stadt- und Amts-Müllern in und bey der Stadt Halle.



In alten Zeiten hat es in und um Halle mehrere Mühlen gegeben, die meist dem Kloster zum Neuen Werk gehörten und der Jurisdiktion des Amtes Giebichenstein unterworfen waren. Daher wurden sie generell die Amts-Mühlen genannt.
Dem Rat der Stadt Halle gehörten nur drei Mühlen: die Neumühle, später die Mühle zu Gimritz und die Schneidemühle vor dem Schiefertor. Diese Mühlen wurden die Stadt-Mühlen genannt.

Flussabwärts standen also folgende Mühlen:
  1. Die Böllberger Mühle mit einer gewöhnlichen Getreidemühle und einer Ölmühle, in der Pflanzenöle hergestellt wurden.
  2. Die Mühle auf den Pulverweiden mit einer Papier- und Pulvermühle. Daher stammt der Name "Pulverweiden". Eine Papiermühle verarbeitete meist Lumpen, um Papier herzustellen. In einer Pulvermühle wurden Holzkohle, Schwefel und Salpeter gemahlen und gemischt, um daraus Schwarzpulver zu erhalten.
  3. Die Mühle zu Glaucha mit einer gewöhnlichen Getreidemühle, die jedoch nach Errichtung und Inbetriebnahme der Neumühle abgerissen worden ist.
  4. Die Ratsmühle (erst 1569) auf dem Holzplatz vor dem Schiefertor mit einer Schneidemühle. Als Schneidemühlen wurden damals Sägewerke bezeichnet. Später wurde hier auch noch eine Walkmühle errichtet, die zur Verarbeitung und Veredelung von Stoffen diente.
  5. Die Neumühle am Mühlgraben mit einer Getreidemühle (als Ersatz für die Glauchaer Mühle), einer Schleif- und Poliermühle, einer Schneidemühle, einer Gewürzmühle und einer Walkmühle. In einer Schleifmühle wurden Steine gesägt und geschliffen. Außerdem diente sie zum Schleifen von Glas. Eiserne Geräte wurden in einer Poliermühle auf Hochglanz gebracht.
  6. Die Mühle zu Gimritz (Vorwerk Gimritz auf der Peißnitz) mit einer Getreide- und einer Ölmühle.
  7. Die Steinmühle bei der Ziegelwiese mit einer Getreidemühle, einer Ölmühle und einer Schneidemühle.
  8. Die Mühle zu Trotha mit einer Getreide- und einer Ölmühle sowie einer Schneidemühle. Später entstand am gegenüberliegenden Ufer hinter Kröllwitz noch eine Papiermühle, die zu Franckes Waisenhaus gehörte.
Diese Mühlen, alle an demselben Fluss gelegen, beeinflussten einander natürlich. Darüber gab es immer wieder Streit, der durch etliche Jahrhunderte nachzuvollziehen ist.

Nun hatte es zwischen den Amts- und Stadt-Müllern in und um Halle wieder Streit wegen der Höhe der jeweiligen Mühldämme gegeben. Das Problem wurde schon im Jahre 1534 an Kardinal Albrecht herangetragen, doch erst Erzbischof Sigismund fand 1556 eine endgültige Lösung.
Verschiedene bestellte Müller der Umgebung hatten eine Untersuchung der in und um Halle befindlichen Mühlen vorgenommen und die Mängel abstellen lassen. Die Maßnahmen sind in oben genanntem Dokument aufgeführt worden.
Es ging hierbei um die Mühle zu Trotha, die Steinmühle, die Mühle zu Gimritz, die Neumühle und die Böllberger Mühle.

Zwölf Jahre später, im Jahre 1568, erarbeiteten und publizierten Administrator Johann Friedrich und Kurfürst August von Sachsen gemeinsam eine allgemeine Mühlenordnung für das Erzbistum Magdeburg und das Kurfürstentum Sachsen, nachdem sie die Mühlen an Saale, Luppe, Elster und Pleiße besichtigt hatten.

Freitag, 25. Juli 2014

25. July Ao. 1529

Cardinal und Ertzbischoff Alberti Uebereignung der Neumühle an den Rath zu Halle.



Kardinal Albrecht hatte, um sein Neues Stift errichten zu können, die Güter des Klosters zum Neuen Werk eingezogen. Dazu gehörte auch die Neumühle über den Mühlgraben zwischen der Moritzburg und dem Stift.

Die Neumühle ist übrigens die jüngste Mühle in Halle gewesen und vor 1283 erbaut worden. Außerdem gab es in Halle die Mühle zu Gimritz (Vorwerk Gimritz auf der Peißnitzinsel), die Steinmühle, die Mühle zu Trotha und die Mühle zu Böllberg. Vor der Reformation gehörten alle diese Mühlen dem Kloster zum Neuen Werk; später gelangten die Neumühle und die Mühle zu Gimritz an die Stadt Halle. Die übrigen Mühlen wurden zum Amt Giebichenstein geschlagen.

In diesem Dokument übergibt Kardinal Albrecht die Neumühle an den Rat der Stadt Halle mit der Bedingung, dass die Stadt keine neuen Mühlen baut und die bestehenden nicht erweitert. Ausgenommen hiervon war der schon genehmigte Aufbau eines neuen Stockwerks auf die Neumühle.
Die Mühle selbst soll mit ihren Dämmen und dem Wasserschutz in gutem Stand gehalten werden, ohne jedoch jemand anders zu behindern oder Schaden zu tun. Insbesondere darf die dicht daneben stehende Walkmühle keinen Schaden nehmen.

Weiterhin sollte für die Mönche zum Neuen Werk (egal, ob sie noch im Kloster leben oder woanders Wohnung finden) wöchentlich 15 Scheffel Getreide unentgeltlich gemahlen werden. Das Neue Stift sollte wöchentlich 20 Scheffel gemahlenes Getreide erhalten und so viel Malz, wie zum Bierbrauen benötigt wird. Darüber hinaus hatte die Stadt jedes Jahr am Martinstag (11. November) 12 gemästete Schweine an das Neue Stift zu liefern.

Übrigens ist neun Jahre später festgelegt worden, dass der Rat statt der 12 Mastschweine jedes Jahr 60 Gulden zahlt. Waren die Schweine etwa nicht fett genug?

Freitag, 25. April 2014

25. April Ao. 1511

Kauffbrieff, vermöge dessen der Land-Commenthur der Balley Thüringen, Heinrich von Kranenwinckel mit Consens des Hochmeisters  des teutschen Ritter-Ordens, alle Güter des teutschen Hauses und Capelle zu St Cunigund vor Halle an das Closter zum Neuen Werck verkaufft.



Die Komturei St. Cunigund des Deutschen Ritterordens neben der Hohen Brücke (heutige Salinehalbinsel, Jungfernwiese), im Jahre 1200 gegründet, erwarb sich im Laufe der Zeit zahlreiche Güter und vermehrte so ihren Reichtum. Das rief natürlich Neider auf den Plan.

So wurde den Ordensbrüdern schon frühzeitig ein sittenloser Lebenswandel nachgesagt, zumal sich ganz in der Nähe einige Gasthäuser befanden, in denen Zechbrüder und liederliche Weibspersonen verkehrten. Kurzum: es gab beständig Streit.
Zusätzlich waren die hallischen Güter der Komturei immer wieder von Hochwassern betroffen und warfen so sehr wenig Nutzen ab, verursachten im Gegenteil noch erhebliche Kosten.
Nicht zuletzt gab es immer wieder Streitfälle mit dem Kloster zum Neuen Werk, weil die Güter der Komturei und des Kloster ziemlich miteinander verflochten waren. Schon im Jahre 1238 (siehe meinen Eintrag vom 27. Oktober) mussten sich die Ordensbrüder mit dem Kloster vergleichen, weil das Kloster häufig den Fluss staute, um die Mühle zu Gimritz zu betreiben, wodurch der Komturei Wasserschaden entstand.

Die Situation war für den Deutschen Ritterorden also keineswegs ideal.
Nun hatte im Jahre 1507 Herzog Georg zu Sachsen der Ballei (Provinz) des Deutschen Ritterordens in Thüringen den Ort Liesten (Lehesten bei Jena) zu Lehen verkauft. Worauf der Landkomtur der Ballei Thüringen Verhandlungen mit dem Rat der Stadt Halle über den Verkauf der Güter der Komturei St. Cunigund aufnahm.
Hier erhob jedoch der Probst des Klosters zum Neuen Werk Einspruch und machte sein Vorkaufsrecht als Erzdiakon des hallischen Kirchensprengels geltend. Er wollte es nicht leiden, dass geistliche Güter in weltliche Hände fielen.
Letztlich erwarb die Stadt Halle das Gelände der Komturei auf der Salinehalbinsel und musste die Gebäude niederreißen.

Alle anderen Güter der hallischen Komturei des Deutschen Ritterordens fielen dem Kloster zum Neuen Werk zu.
Im Kaufbrief sind sämtliche Güter und Einnahmen aufgeführt, die an das Kloster gehen. Der Orden behält sich nur das Kirchlehen in Podelwitz und 4 Lehnsmänner mit ihren Lehen und Zinsen vor: Herrn Plawsig in Podelwitz, die Herren Sack und Crayn in Beuchlitz und Herrn Bosse in Benkendorf.

Das Kloster zum Neuen Werk hat dem Deutschen Ritterorden 3.650 Rheinische Gulden für die Besitzungen gezahlt. Dies wird im Kaufbrief bestätigt.

Donnerstag, 10. April 2014

10. April Ao. 1393

Albertus Ertzbischoff zu Magdeburg erlässet dem Closter zum Neuenwerck vor Halle mit Consens des Dom-Capitels, den Mühlenzinß, der alle Jahr aus der Neumühle, Steinmühle, der zu Trote und Belberg, je aus einer Mühlen ein Wispel Rogen auf das Haus Giebichenstein gegeben werden müssen.



Das Kloster zum Neuen Werk besaß die meisten Mühlen, die sich in oder um die Stadt Halle befanden, bis zu seiner Auflösung im Jahre 1520. Dies waren die Neumühle (über dem Mühlgraben), die Mühle zu Gimritz (heute Gut Gimritz), die Steinmühle (zwischen Burgstraße und Ziegelwiese), die Mühle zu Trotha (gegenüber der Kröllwitzer Papiermühle) und die Mühle zu Böllberg (am Böllberger Wehr, später Hildebrandtsche Mühlenwerke).

Mit Ausnahme der Gimritzer Mühle hatte das Kloster für jede der Mühlen ein Wispel Roggen im Jahr an das Amt Giebichenstein zu liefern. Also insgesamt 4 Wispel.
Im Dokument erlässt Erzbischof Albrecht IV. dem Kloster die Lieferung des Getreides, weil die Forderung wohl unrechtmäßig war.

Ein Wispel betrug in alten Zeiten je nach Region zwischen 11,22 hl (Hannover) und fast 25 hl (Sachsen).
Ich vermute, dass sich das Erzbistum Magdeburg eher an den sächsischen Maßen orientierte.

Mittwoch, 13. November 2013

13. November Ao. 1513

Der Päbstlichen Commissarien, Abt Tilemanns zu Closter Berge und Ludolphs Probsts zu Gottes Gnaden Processus Incorporationis des Compter-Hoffs zu S. Cunegund, und zubehöriger Güter, so das Closter zum Neuenwerck von denen Teutschen-Ordens-Rittern erkaufft, samt inserirten Documenten.




Die Komturei St. Cunigund des Deutschen Ritterordens neben der Hohen Brücke (heutige Salinehalbinsel, Jungfernwiese), im Jahre 1200 gegründet, erwarb sich im Laufe der Zeit zahlreiche Güter und vermehrte so ihren Reichtum. Das rief natürlich Neider auf den Plan.

So wurde den Ordensbrüdern schon frühzeitig ein sittenloser Lebenswandel nachgesagt, zumal sich ganz in der Nähe einige Gasthäuser befanden, in denen Zechbrüder und liederliche Weibspersonen verkehrten. Kurzum: es gab beständig Streit.
Zusätzlich waren die hallischen Güter der Komturei immer wieder von Hochwassern betroffen und warfen so sehr wenig Nutzen ab, verursachten im Gegenteil noch erhebliche Kosten.
Nicht zuletzt gab es immer wieder Streitfälle mit dem Kloster zum Neuen Werk, weil die Güter der Komturei und des Kloster ziemlich miteinander verflochten waren. Schon im Jahre 1238 (siehe meinen Eintrag vom 27. Oktober) mussten sich die Ordensbrüder mit dem Kloster vergleichen, weil das Kloster häufig den Fluss staute, um die Mühle zu Gimritz zu betreiben, wodurch der Komturei Wasserschaden entstand.

Die Situation war für den Deutschen Ritterorden also keineswegs ideal.
Nun hatte im Jahre 1507 Herzog Georg zu Sachsen der Ballei (Provinz) des Deutschen Ritterordens in Thüringen den Ort Liesten (Lehesten bei Jena) zu Lehen verkauft. Worauf der Landkomtur der Ballei Thüringen Verhandlungen mit dem Rat der Stadt Halle über den Verkauf der Güter der Komturei St. Cunigund aufnahm.
Hier erhob jedoch der Probst des Klosters zum Neuen Werk Einspruch und machte sein Vorkaufsrecht als Erzdiakon des hallischen Kirchensprengels geltend. Er wollte es nicht leiden, dass geistliche Güter in weltliche Hände fielen.
Letztlich erwarb die Stadt Halle das Gelände der Komturei auf der Salinehalbinsel und musste die Gebäude niederreißen.

Alle anderen hallischen Güter des Deutschen Ritterordens fielen dem Kloster zum Neuen Werk zu. Die päpstlichen Kommissare bestätigen nun die Aufnahme dieser Güter in den Besitz des Klosters.

Sonntag, 27. Oktober 2013

27. October Ao. 1238

Des Teutschen Ordens-Hauses S. Cunigundis zu Halle Vergleich mit dem Closter zum Neuenwerck wegen der Closter-Mühle zu Gimritz, daß solche nebst dem Mühl-Damme, im Stande bleiben, hergegen dem Ordenshause samt dessen Höfen zu Judendorff und Rideburg in selbiger freygemahlen werden sollen.




Das Kloster zum Neuen Werk hatte schon im 12. Jh. in der Nähe des heutigen Gutes Gimritz eine Mühle erbauen lassen und dafür - wenn notwendig - die Saale stauen lassen.
Der Deutsche Ritterorden erwarb einen Platz neben der Hohen Brücke (Jungfernwiese, auf der heutigen Salinehalbinsel), auf dem der Orden im Jahre 1200 die Komturei St. Cunigund mit einer Kapelle und einem Hospital erbaute.

Die Komturei war schon von Natur aus hochwassergefährdet. Wenn jedoch an der Klostermühle der Fluss zusätzlich gestaut wurde, nahmen die Gebäude des Deutschen Ritterordens mit ziemlicher Sicherheit Schaden.

Deshalb hatte die Komturei Klage gegen die Klostermühle zu Gimritz geführt und auf deren Abschaffung gedrungen. Diesem Wunsch wurde nicht stattgegeben. Das Kloster zum Neuen Werk und der Deutsche Ritterorden verglichen sich jedoch dahingehend, dass als Schadensersatz für die Komturei samt ihren Besitzungen im Judendorf und in Reideburg unentgeltlich gemahlen werden sollte in der Klostermühle. Dafür durften Mühle und Mühldamm bestehen bleiben.