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Montag, 7. Juli 2014

07. July Ao. 1283

Des Prediger-Closters zu Halle Abtretung des Platzes, worauf die Neu-Mühle stehet, an das Closter zum Neuen Werck.



Das älteste und zugleich mächtigste Kloster in der Umgebung der Stadt Halle, das Kloster zum Neuen Werk, ist im Jahre 1116 von Erzbischof Adelgotus gestiftet worden und hat seine Besitzungen in den folgenden Jahrhunderten so weit ausgedehnt, dass seine Einkünfte denen einer guten Grafschaft im Heiligen Römischen Reich entsprachen. Es war mit Mönchen des Augustiner-Ordens besetzt.

Das Kloster hatte im Jahre 1236 eine Wassermühle von den Herren von Hausen gekauft. Diese Wassermühle lag in Glaucha, dicht bei dem im Jahre 1231 gestifteten Zisterzienser-Nonnen-Kloster St. Georg.
Im Jahre 1258 stritt sich das Kloster zum Neuen Werk mit dem Rat der Stadt Halle, wer für die Instandhaltung des Mühlendammes verantwortlich sei. Letztlich verpflichtete sich die Stadt zur Reparatur des Mühlendammes bzw. zum Schadenersatz.

Doch auch in der Folgezeit muss es Streit um diese Mühle gegeben haben, denn das Kloster zum Neuen Werk sah sich nach einem Standort für eine neue Mühle um.
Ein Platz am Mühlgraben, einem Seitenarm der Saale, schien für diese Zwecke besonders geeignet zu sein. Also wurde hier um 1280 die Neumühle über den Mühlgraben erbaut. Wir kennen diesen Ort noch heute als Mühlpforte.
Der Grund und Boden, auf dem die Neumühle errichtet worden war, gehörte jedoch dem vermutlich im Jahre 1271 gestifteten Dominikaner-Kloster St. Pauli zum heiligen Kreuz.

Für den Preis von 50 Marck Silber tritt das Kloster St. Pauli zum heiligen Kreuz den Platz, auf dem die Neumühle steht, an das Kloster zum Neuen Werk ab.
Der Pfarrer der Ulrichkirche, dem dieses Stadtviertel unterstand, gibt seine Zustimmung zu dem Verkauf.

Montag, 12. Mai 2014

12. Mai Ao. 1258

Revers des Raths zu Halle dem Closter zum Neuenwerck wegen der Reparatur des Mühl-Dammes der Closter-Mühle zu Glauche ertheilet.



Dicht bei dem Nonnenkloster St. Georg, auch Marienkammer genannt, hat sich in alten Zeiten eine Wassermühle befunden, die den Herren von Hausen gehört hat. Im Jahre 1236 ist diese Mühle an das Kloster zum Neuen Werk verkauft worden.

Als im Jahre 1258 Streit zwischen der Stadt Halle und dem Kloster wegen eben dieser Mühle entstand, verpflichtete sich der Rat der Stadt dem Kloster gegenüber zur Reparatur des Mühldammes oder zum Schadenersatz.

Sicher gab es auch in der Folgezeit Schwierigkeiten mit der Mühle an diesem Ort, so dass das Kloster dann die Neumühle am Mühlgraben erbauen ließ. Wir wissen von ihr seit 1283, als das Prediger-Kloster St. Paul den Platz zur Neumühle an das Kloster zum Neuen Werk abgetreten hat.

Dennoch wurde die Mühle unter St. Georg noch lange Zeit weiter genutzt, bis sich ihr Betrieb tatsächlich nicht mehr gelohnt hat und sie weggerissen worden ist.

Donnerstag, 20. Februar 2014

20. Februar Ao. 1449

Des Raths zu Halle Verschreibung, daß sie dem Closter zum Neuenwerck einen jährlichen Zinß von dem Mühlhofe zu Glauche bey S. Georgen gelegen, gelobet haben.



Dicht bei dem Nonnenkloster St. Georg, auch Marienkammer genannt, hat sich in alten Zeiten eine Wassermühle befunden, die den Herren von Hausen gehört hat. Im Jahre 1236 ist diese Mühle an das Kloster zum Neuen Werk verkauft worden.

Als im Jahre 1258 Streit zwischen der Stadt Halle und dem Kloster wegen eben dieser Mühle entstand, verpflichtete sich der Rat der Stadt dem Kloster gegenüber zur Reparatur des Mühldammes oder zum Schadenersatz.

Sicher gab es auch in der Folgezeit Schwierigkeiten mit der Mühle an diesem Ort, so dass das Kloster dann die Neumühle am Mühlgraben erbauen ließ. Wir wissen von ihr seit 1283, als das Prediger-Kloster St. Paul den Platz zur Neumühle an das Kloster zum Neuen Werk abgetreten hat.

Dennoch wurde die Mühle unter St. Georg noch lange Zeit weiter genutzt, bis sich ihr Betrieb tatsächlich nicht mehr gelohnt hat und sie weggerissen worden ist.

Der Platz des ehemaligen Mühlhofes ist dem Rat der Stadt Halle zur Nutzung übergeben worden und hier verpflichten sich die Ratsmänner, dem Kloster einen jährlichen Zins in Höhe von 27 alten Groschen zu zahlen.