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Montag, 26. Januar 2015

26. Januar Ao. 1543

Cardinal Albertus, Ertzbischoff zu Magdeburg reichet Hans Boyen das Freyguth zu Scherben, so ehemals dem Neuen Stiffte zu Halle gehöret, zu Erbzins-Lehn.



Zscherben (heute Ortsteil der Gemeinde Teutschenthal) wird in alten Chroniken als Dorf mit Filialkirche und Freigut bezeichnet. 
Leider wissen wir heute erschreckend wenig über die Geschichte des Ortes. Die gesamte Dorfchronik wurde am 01. Juni Ao. 1945 vom damaligen Bürgermeister Grätzner verbrannt, kurz bevor der Ort an die Sowjetarmee übergeben wurde. 

Im Jahre 981 wird Zscherben erstmals urkundlich erwähnt. Das Necrologium (Totenregister) der Stadt Magdeburg verzeichnet den Tod des ersten Erzbischofs von Magdeburg, Adalbert, am 20. Juni Ao. 981 auf freiem Feld bei Zscherben. 
Im 14. Jh. befand sich das Dorf im Besitz der Herren von Northausen, später im Besitz derer von Burckersrode, von denen es Erzbischof Friedrich III. im Jahre 1463 gekauft und zum Amt Giebichenstein geschlagen hat. 

Die Kirche und der Klosterhof, der ursprünglich dem Kloster Memleben zugehörte, fiel im Jahre 1511 an das hallische Kloster zum Neuen Werk und wurde bei Auflösung dessen durch Kardinal Albrecht von seinem Neuen Stift vereinnahmt. 

Im vorliegenden Dokument gibt Kardinal Albrecht das Gut mit allen Zubehörungen und Äckern dem Hans Boyen (vermutlich Landadel) zu Lehen. 

Hans Boyen hat jährlich am Tag St. Michael (29. September) 5 alte Schock Groschen (1 altes Schock = 20 Groschen; also 5 alte Schock = 100 Groschen) und zwei Pfund Wachs als Erbzins an die Kurfürstliche Kammer zu zahlen. Zusätzlich muss er an einem Tag im Jahr mit vier Pferden und einem Pflug für das Amt Giebichenstein zur Verfügung stehen. Die Gerichtsbarkeit verbleibt beim Amt Giebichenstein. 

Dienstag, 4. November 2014

04. November Ao. 1494

Ertzbischoff Ernsts zu Magdeburg Confirmation der Verbesserung des geistlichen Beneficii zum Altar S. Thomae der Caland-Brüderschafft in U. L. Frauen-Kirche zu Halle.



Das Verrichten guter Werke hatte in der christlichen Religion im Mittelalter eine besondere Bedeutung und sicherte die wohlwollende Aufnahme in Gottes Reich. Diese guten Werke bestanden z.B. in Gebeten, Almosen, Bußen und Seelmessen und gehörten zum Alltag in Klöstern.
Nun konnte jedoch nicht jeder Christ in ein Kloster eintreten und so fanden sich Brüderschaften aus Laien in vielen Orten zusammen, die sich nach ihren eigenen Regeln versammelten und gute Werke verrichteten.

Eine dieser Brüderschaften war die Kalandbrüderschaft, die schon seit dem 9. Jh. bekannt ist. Wohlhabende Bürger beiderlei Geschlechts konnten in dieser Brüderschaft Aufnahme finden und wurden Fraternitas Calendarum oder auch Kalenderherren genannt.
Der Name Kaland wird auf den lateinischen Begriff "Calendae" - den Ersten des Monats - zurückgeführt, weil sich die Brüderschaft an jedem Monatsersten zu gemeinsamen Gebeten und Beratungen zusammenfand.

Auch in Halle hatte sich eine Kalandbrüderschaft gegründet, die ihre Andacht in der Pfarrkirche Unser Lieben Frauen (damals noch die einzelne Marienkirche) zu halten pflegte. Dieser Kirche stiftete die Brüderschaft einen Altar, der dem Apostel Thomas geweiht war.

Zu dem Altar gehörte gleichzeitig eine Summe Geldes, welche die Brüderschaft spendete, um den Altaristen und die zu haltenden Messen zu finanzieren. Eine solche Stiftung war am 05. Januar Ao. 1458 schon von Erzbischof Friedrich bestätigt worden.

Nun hatte die Kalandbrüderschaft die Summe erhöht und Erzbischof Ernst bestätigt am 04. November Ao. 1494 diese Verbesserung. 

Montag, 15. September 2014

15. September Ao. 1503

Ertzbischoff Ernestus zu Magdeburg erlässet denen Altaristen des Altars S. Erhardi in S. Ulrichs-Kirche zu Halle die Residenz, und wöchentlich 2 von denen 5 Messen, so sie vermöge der Fundation zu halten schuldig gewesen.



Die Ulrichkirche, bereits seit 1213 als Pfarrkirche bekannt, stand zwischen Großer und Kleiner Ulrichstraße dicht an der damaligen Stadtmauer und dem Ulrichstor.

Die Kirche war dem Heiligen Ulrich gewidmet, welcher von 890 - 973 lebte und von 923 bis zu seinem Tode Bischof von Augsburg war.

Im Jahre 1531 verlegte Kardinal Albrecht die Pfarre aus St. Ulrich in die Klosterkirche des Serviten-Klosters in der Galgstraße und der Pfarrer von St. Ulrich zog am 20. November 1531 in feierlicher Prozession in seine neue Pfarrkirche. Daraufhin wurde die alte Ulrichkirche abgebrochen und ihre Steine und das Holzwerk zum Bau des Neuen Gebäudes (heute Neue Residenz) verwendet.

Hier ist noch die alte Pfarrkirche St. Ulrich gemeint, in der außer dem hohen Altar noch 6 Mess-Altäre gestanden haben. Solche Altäre sind meist von Bürgern gestiftet worden, die dann insbesondere Gedächtnis- und Seelmessen halten ließen und so für ihr eigenes Seelenheil und das ihrer Familien sorgten und ihre Zeit im Fegefeuer verkürzten.

Peter Subach, Kirchenvorsteher der Ulrichkirche, und seine Gattin Margaretha Subach hatten wohl gemeinsam den Altar zu Ehren des heiligen Erhard gestiftet und mit einem jährlichen Einkommen in Höhe von 40 Gulden ausgestattet.

Am 07. Juni Ao. 1452 bestätigt Erzbischof Friedrich die Stiftung, in welcher die Altaristen verpflichtet werden, in der unmittelbaren Nähe der Ulrichkirche zu wohnen und wöchentlich 5 Seelmessen im Andenken an Peter Subach und seine Familie sowie Margaretha Subachs Familie zu lesen. 

Nun aber, am 15. September Ao. 1503 lockert Erzbischof Ernst diese Bestimmungen und erlaubt den Altaristen des Altars St. Erhard, sich ihre Wohnstatt frei zu wählen. Des Weiteren reduziert er die Anzahl der wöchentlich zu haltenden Messen. Die Altaristen brauchen nun nur noch 3 Seelmessen in der Woche lesen.

Margaretha Subach hatte, um ganz sicher zu gehen, dass die Seelen ihrer Familie gut versorgt seien, auch anderen Kirchen und Klöstern der Stadt großzügige Spenden zukommen lassen. Begonnen hat sie damit kurz nach dem Tod ihres Gatten im Januar oder Februar 1440. Erste Aufzeichnungen hierüber datieren vom 14. Februar Ao. 1440.

Freitag, 29. August 2014

29. August Ao. 1445

Ertzbischoff Friedrichs zu Magdeburg Privilegium der Stadt Magdeburg ertheilet, daß die Bürger nach gemeinen Sächsischen Rechten entschieden werden sollen.



Nachdem Erzbischof Günther II. am 23. März Ao. 1445 verstorben war, wurde seiner Empfehlung gefolgt und der Domherr Graf Friedrich von Beichlingen am 19. April Ao. 1445 einstimmig zum neuen Erzbischof erwählt.

Obwohl er bei seinem Amtsantritt noch sehr jung war, hat er wohl weise und friedfertig regiert.

In den Streitigkeiten mit den Erzbischöfen hatten bisher die Städte Magdeburg und Halle fest zusammengestanden und ihre Handlungsweisen miteinander abgesprochen. So war es auch üblich, die Huldigung einem neuen Landesherrn gegenüber in gegenseitiger Absprache vorzunehmen.
Doch dieses Mal leisteten die Magdeburger dem neuen Erzbischof ihre Huldigung, ohne vorher mit den Hallischen beraten zu haben. Die Hallenser, angestiftet von ihrem Stadthauptmann Henning Strobart, zierten sich und legten erst ein Jahr später den Treueeid ab.

Als Erzbischof Friedrich III. feierlich zu Magdeburg begrüßt wurde und der Rat mitsamt den ansässigen Ständen und Innungen dem Landesherrn Treue und Gehorsam geschworen hatte, erteilte ihnen Friedrich einen Huldebrief, in dem der Stadt ihre Privilegien und Freiheiten bestätigt wurden. Außerdem bekannte sich Erzbischof Friedrich III. zur Anwendung des sächsischen Rechts in seiner Diözese.

Am 21. August Ao. 1446 leistete auch Halle dem Erzbischof den Huldigungseid und erhielt ebenfalls das Privilegium, Rechtssachen nach sächsischer Art zu entscheiden.

Samstag, 23. August 2014

23. August Ao. 1469

Erasmi Probsts des Closters zum Neuen Werck Vidimus dreyer Briefe Kayser Friedrichs, eines an Churfürst Ernsten zu Sachsen, des andern an den Rath zu Leipzig, und des dritten an den Rath zu Halle, vom 25. May 1469. darinnen den Neu-Jahrs-Marckt zu Leipzig abzustellen, und solchen dagegen zu Halle zu halten, bey Strafe befohlen wird.



Erzbischof Friedrich III. zu Magdeburg geriet mit dem Kurfürsten Friedrich II. zu Sachsen in Streit und so bekämpften sich beide, worunter die Städte Halle und Leipzig zu leiden hatten.
In Halle hatte es seit Jahrhunderten den Brauch zweier öffentlicher Jahrmärkte gegeben; einer zu Neujahr und einer zu Maria Geburt (08. September).
Erzbischof Friedrich hatte den Neujahrsmarkt in Halle um 8 Tage nach Neujahr auf den 08. Januar verlegen lassen. Darüber beklagte sich Kurfürst Friedrich II., weil er damit die Gerechtsame der Stadt Leipzig verletzt sah. Letztlich forderte er die gänzliche Abschaffung des Neujahrsmarktes zu Halle, um Leipzig einen Handelsvorteil zu verschaffen.
Die Stadt Halle wandte sich daraufhin an Kaiser Friedrich III. und ließ sich am 25. Mai Ao. 1464 über den Neujahrsmarkt ein Privilegium erteilen.

Ein zweites Mal ließ sich die Stadt Halle das Privileg am 25. Mai Ao. 1469 bestätigen, während der Stadt Leipzig der Neujahrsmarkt bei Strafe verboten wurde.

Nun sind Vertreter des Rates der Stadt Halle und der Innungen vor Erasmus, dem Propst des Klosters zum Neuen Werk und gleichzeitig Erzdiakon des hallischen Kirchensprengels, erschienen und haben ihm drei gesiegelte Briefe von Kaiser Friedrich III. vorgelegt. Einer dieser Briefe war am 20. Mai Ao. 1469 an Kurfürst Ernst von Sachsen gerichtet, ein weiterer am 25. Mai Ao. 1469 an den Rat der Stadt Leipzig. In diesen beiden Briefen wird der Stadt Leipzig bei Strafe geboten, den Neujahrsmarkt zu Leipzig wieder stillzulegen und die Stadt Halle an ihren althergebrachten Freiheiten zu belassen. In diesem Fall bezieht sich Kaiser Friedrich III. auf die Freiheit, einen Neujahrsmarkt abzuhalten. Leipzig soll den hallischen Neujahrsmarkt nicht behindern.
Ein dritter Brief ist an den Rat der Stadt Halle gerichtet und bestätigt diesen am 25. Mai Ao. 1469 in seinen Rechten.

Propst Erasmus lässt die Briefe prüfen und bestätigt deren Echtheit.
Die Vertreter der Stadt Halle bitten daraufhin den Propst, von diesen Briefen eine Abschrift fertigen zu lassen, weil die Briefe zur Durchsetzung der hallischen Rechte häufig gebraucht würden und man befürchten müsse, sie könnten beim Transport durch Regen, Wasser oder Unwetter beschädigt oder gar zerstört werden.
Propst Erasmus entspricht der Bitte und beauftragt den vom Erzbischof bestellten und vereidigten Schreiber Blasius Cruße mit der Fertigung der Abschriften.
Derselbe fertigt und bezeugt die Abschriften und Propst Erasmus lässt die Abschriften wiederum prüfen, bevor er sie am 23. August Ao. 1469 mit seinem Siegel beglaubigt.

Donnerstag, 21. August 2014

21. August Ao. 1446

Einzug und Huldigung des neuerwehlten Ertzbischoffs zu Magdeburg, Friderichs von Beuchlingen zu Halle.



Nachdem Erzbischof Günther II. am 23. März Ao. 1445 verstorben war, wurde seiner Empfehlung gefolgt und der Domherr Graf Friedrich von Beichlingen am 19. April Ao. 1445 einstimmig zum neuen Erzbischof erwählt.

Obwohl er bei seinem Amtsantritt noch sehr jung war, hat er wohl weise und friedfertig regiert.

In den Streitigkeiten mit den Erzbischöfen hatten bisher die Städte Magdeburg und Halle fest zusammengestanden und ihre Handlungsweisen miteinander abgesprochen. So war es auch üblich, die Huldigung einem neuen Landesherrn gegenüber in gegenseitiger Absprache vorzunehmen.
Doch dieses Mal leisteten die Magdeburger dem neuen Erzbischof ihre Huldigung, ohne vorher mit den Hallischen beraten zu haben.

Angestiftet von ihrem Stadthauptmann Henning Strobart hatte Halle sich geweigert, dem Erzbischof die Huldigung zu leisten.
Um diesem Zustand abzuhelfen, kam im August 1446 Kurfürst Friedrich II. von Sachsen in seiner Eigenschaft als Burggraf von Magdeburg mit dem Bischof von Merseburg und seinen Räten nach Halle. Am 14. August Ao. 1446 ließ er durch seine Beauftragten an den Rat der Stadt ausrichten, dass er bereit sei, den Streit zwischen der Stadt und dem Erzbischof zu schlichten.
Die Stadt nahm das Angebot gerne an.

So verglich Kurfürst Friedrich II. der Sanftmütige die Parteien dahingehend, dass Halle bereitwillig ihrem Landesherrn huldigen würde, sofern der Erzbischof seine Ankunft in der Stadt 8 Tage vorher anzeigen wolle.
Der Erzbischof möge wie seine Vorfahren der Stadt ihre Freiheiten und Privilegien bestätigen und die Bürger, deren Güter innerhalb der Stadtmauern lägen, zum ersten Male kostenlos beleihen und keine Lehnsware dafür verlangen. Über die Güter, die außerhalb der Stadt liegen, sollte bis zum darauffolgenden Jahr eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.

Diesem Vergleich stimmten beide Seiten zu und Erzbischof Friedrich III. hielt am 21. August Ao. 1446 Einzug in Halle, um die Huldigung der Stadt entgegen zu nehmen.

Montag, 11. August 2014

11. August Ao. 1448

Ertzbischoff Friederichs zu Magdeburg Vergleich mit dem Stifft S. Nicolai zu Magdeburg, wegen des Wasserlauffs zu Hohen-Etlau, und dessen Gebrauch zu denen Kupffer-Hütten bey Kirch-Etlau.



In der Gegend um Rothenburg hat es wohl einst ergiebige Kupferadern gegeben, weshalb ab spätestens 1446 bei Kirch-Etlau (Edlau ist heute eine Ortschaft der Stadt Könnern im Salzlandkreis.) ein Kupferbergwerk betrieben worden ist.
Erzbischof Friedrich III. hatte die Herren Heinemann und Habundus Laß mit dem dortigen Bergrecht beliehen und die beiden haben eine Kupferhütte errichtet.

Mit der in Hohen-Etlau betriebenen Mühle muss es da einigen Streit gegeben haben.
Am 11. August Ao. 1448 jedenfalls vergleicht Erzbischof Friedrich III. das Stift St. Nikolai in Magdeburg, dem die Mühle in Hohen-Etlau gehörte, mit den Herren Laß dahingehend, dass der Müller den Wasserlauf nicht hindern oder stauen darf, ohne dies mit den Hüttenleuten in Kirch-Etlau abgesprochen zu haben.
Auch in der Kupferhütte wurde schließlich Wasser benötigt.
Die Hüttenarbeiter wiederum sollen das Wasser nicht umleiten oder stauen, damit die Felder und Wiesen der Bauern keinen Schaden nehmen. Muss dennoch Wasser abgeleitet werden, soll das nur nach Absprache geschehen.
Der Müller in Hohen-Etlau erhält für seine Mühen jedes Jahr an Martini (11. November) einen Rheinischen Gulden von der Kupferhütte in Kirch-Etlau.
Dieser Vertrag erlischt, wenn die Kupferhütte geschlossen wird. Dann mag der Müller das Wasser wieder frei nutzen.
Sollte während der Vertragsdauer der Müller wegen eines zu niedrigen Wasserstandes nicht mahlen können, sollen die Leute ihr Getreide in Rothenburg oder einer anderen Mühle ungehindert mahlen lassen dürfen.
Diejenigen, die bisher ihr Getreide in Alsleben haben mahlen lassen, sollen dies auch weiterhin ungehindert tun können.

Zum besseren Verständnis möchte ich anmerken, dass der Landesherr dazumal sehr wohl die Freiheit hatte, den Bauern vorzuschreiben, in welcher Mühle sie ihr Getreide mahlen zu lassen hatten. Viele Mühlen gehörten Klöstern, die natürlich ihre Einnahmen gesichert sehen wollten. So ist also diese Verfügung nicht verwunderlich.

Freitag, 1. August 2014

01. August Ao. 1459

Des Kayserlichen Cammer-Gerichts Procuratoris Fiscalis Mandatum poenale cum eventuali citatione an den Rath zu Halle, wegen Vertreibung der Juden.



Schon seit langer Zeit, verbrieft jedoch seit 965, lebten in Halle Juden im sogenannten Judendorf. Dieses Dorf lag zwischen dem Ulrichstor bis zum Mühlgraben hinunter und im Norden bis zur Fleischergasse (heute Fleischerstraße) der Vorstadt Neumarkt teils innerhalb und teils außerhalb der (noch einfach aufgeführten) Stadtmauer.
Die Synagoge bzw. Juden-Schule (jüdische Gotteshäuser sind noch heute oft auch Lehrhäuser) stand auf dem Platz neben der alten Ulrichskirche, auf dem später die Reitbahn errichtet wurde.

In Abhängigkeit von den Erzbischöfen, von denen sie mitunter Schutzbriefe erhielten, gehörten die Juden nicht wirklich zu den Bürgern der Stadt Halle. Im Zweifelsfall wurde die Zuständigkeit für die Juden vom Rat der Stadt an das Erzbistum und zurück geschoben. So wurden im Laufe der Jahrhunderte die Juden sowohl von den Erzbischöfen geschröpft als auch von den Bürgern der Stadt verfolgt und umgebracht oder vertrieben, wenn die Schuld an einem Unglück ihnen angelastet wurde. Als 1382 die Pest in Deutschland wütete, beschuldigte man die Juden, Brunnen vergiftet zu haben und lynchte diejenigen, die sich nicht retten konnten. Auch in Halle.

Der Kardinal Nikolaus von Kues, zum päbstlichen Legaten in Deutschland ernannt, forderte im Jahre 1452 in Deutschland die sichtbare Kennzeichnung von Juden, damit sie von den Christen zu unterscheiden wären. Zudem wurden ihnen Geldgeschäfte und Wucher bei Androhung des Bannes untersagt.
Infolge dessen zogen auch die hallischen Juden aus der Stadt weg. Ganz ohne Gegenwehr wollten sie allerdings ihre Heimat nicht aufgeben und verklagten daher den Rat der Stadt Halle vor dem Fiskal des Kaisers Friedrichs III..
Der Fiskal war ein hoher Beamter am kaiserlichen Kammergericht, der gemeinhin als öffentlicher Ankläger fungierte.

Dr. Hartung von Cappel, zu der Zeit kaiserlicher Fiskal, führt nun am 01. August Ao. 1459 gegen den Rat der Stadt an, dass die Juden unter kaiserlichem Schutz und Schirm stünden. Deshalb werde es als Schmähung  und Entehrung des Kaisers empfunden, dass die Städter die Häuser der Juden und sogar deren Synagoge beschädigt oder zerstört hätten und die Juden aus der Stadt vertrieben haben.
Als Wiedergutmachung habe der Rat 100 Pfund Goldes zu erlegen oder sich nach Ablauf einer gewissen Frist auf einem Gerichtstag am kaiserlichen Hof zu verantworten.

Der Rat der Stadt Halle wandte sich an Erzbischof Friedrich III., um sich bei Hofe vertreten zu lassen. Erzbischof Friedrich III. versprach dies auch erst, stand dann aber plötzlich nicht mehr zur Verfügung. Also sah sich der Rat genötigt, ein Schriftstück zu verfassen, in dem der Sachverhalt erklärt würde und seinen Syndikus damit nach Wien zu senden.
In dem Brief legt der Rat dar, dass die Juden keineswegs vertrieben worden seien, sondern ohne Zwang fortgezogen seien, weil sie dem Statut des päpstlichen Legaten nicht folgen wollten.
Die Stadt habe die Wohnhäuser der Juden und ihre Synagoge nicht beschädigt oder zerstört, weil diese Häuser in städtischem Besitz gewesen waren und die Juden einen Mietzins dafür gezahlt hätten. Im Gegenteil, die Stadt habe auf den guten Zustand der Bauten geachtet und sie instandgehalten.
Erst nachdem die Juden allesamt fortgezogen seien, habe man die Häuser anderweitig verkauft.
Deshalb bittet der Rat den Kaiser, die Unschuld der Stadt festzustellen und dies auch ihrem Landesherrn, dem Erzbischof Friedrich, mitzuteilen.

Der Syndikus der Stadt Halle trug den Brief zu Wien vor und damit wurde die Sache abgetan. Es kam zu keiner Verhandlung.

Montag, 21. Juli 2014

21. July Ao. 1452

Ertzbischoffs Friedrichs zu Magdeburg Confirmation eines geistlichen Beneficii zum Altar S. Catharinae in S. Nicolaus-Capelle zu Halle, so die von Kotzen und Northausen, als Erben Richardis, Peter Baldewins Witwen gestifftet.



Schon seit alter Zeit stand in einer Quergasse zwischen Großer und Kleiner Klausstraße die Kapelle St. Nicolai. Wann genau sie erbaut worden ist, kann nicht belegt werden. Es heißt jedoch, dass sie schon existierte, noch bevor mit dem Bau der Pfarrkirche St. Gertrude begonnen wurde. Da die Kirche St. Gertrude in der zweiten Hälfte des 13. Jh. entstanden ist, gehörte also die Kapelle St. Nicolai zu den ältesten Kirchen der Stadt.

Die Kapelle war dem heiligen Nikolaus gewidmet, der als Patron der Schiffer, Fischer und derer in Wassernot gilt.
Nikolaus wurde um 280 in Lykien (heute Teil der Türkei) in der Küstenstadt Patara geboren und starb um 345 als Bischof von Myra (heute Demre, Türkei). Ihm werden zahlreiche Wunder nachgesagt.
So soll er beispielsweise dem Hilferuf einiger Seeleute während eines Sturms gefolgt sein, die Navigation des Schiffes übernommen und sogar den Sturm gestillt haben. Aus dieser Legende leitet sich wohl sein Patronat ab.
Überdies gibt es die Geschichte von einem armen Manne, der 3 Töchter unter die Haube zu bringen hatte, jedoch nicht die Mittel für die Mitgift aufbringen konnte. So hätte der heilige Nikolaus diesem Mann des Nachts wohl etliche Beutel Geld in die Stube geworfen. Nun konnten die Töchter ausgestattet werden. Auf diese Episode geht der noch heute übliche Brauch zurück, den Kindern jedes Jahr am 06. Dezember kleine Geschenke zu machen.

Doch auch mit einem so mächtigen Patron blieb die Kapelle nicht von Unbill verschont. Im Jahre 1445 brannte sie bis auf den Grund ab und wurde danach wieder aufgebaut. Ein Hochwasser reichte im Jahre 1469 sogar bis an die Kapelle heran. Ein Jahrhundert später, die Reformation hatte sich in Halle längst durchgesetzt, wurde die Kapelle abgebrochen und die Steine zum Bau des neuen Klaustores und der Klausbrücke verwendet.

Peter Baldewin war Bürger der Stadt Halle und vermutlich Pfänner. Seine Witwe Richardis hatte ihr Vermögen ihren Verwandten, den Herren von Kotze und von Northausen vererbt, zu dem unter anderem die Erlöse aus einer Pfanne (etwa 0,5 Kubikmeter) des Deutschen Brunnens und einem Nößel (etwa ½ Liter) aus dem Meteritzbrunnen zählten.
Hermann, Heinrich und Ulrich von Kotze und Conrad, Johannes und Cuno von Northausen stiften dem Altar St. Catharina in der Kapelle St. Nicolai aus diesem Erbe insgesamt 41 Groschen und ein Stübchen (etwa 3,6 Liter) französischen Wein. Diese Stiftung wird dem Propst des Klosters zum Neuen Werk als Erbzins überlassen, um an besagtem Altar jede Woche 4 Messen zu Ehren der Verstorbenen lesen zu lassen.
Erzbischof Friedrich III. bestätigt diese Stiftung.

Mittwoch, 2. Juli 2014

02. July Ao. 1456

Ertzbischoff Friedrichs zu Magdeburg Lehenbrieff über das Schultheissen-Amt zu Halle, Hermann Maschwitzen ertheilet.



Der Schultheiß bekleidete ein Richteramt im Berggericht (also der Gerichtsbarkeit für die Bürger der Stadt Halle; die Halloren hatten ihre eigene Gerichtsbarkeit: das Talgericht).
Er war zuständig für die niedere Gerichtsbarkeit und hatte somit über geringere Vergehen zu befinden, die eine Geldbuße oder leichtere Leibstrafen (Pranger, Schandpfahl usw.) zur Folge hatten. Auch über Erb- und innerstädtische Grenzstreitigkeiten hatte der Schultheiß Gericht zu halten.
In Halle war der Schultheiß ebenfalls Innungspatron der sechs großen Innungen: der Kramer, Bäcker, Schuster, Fleischhauer, Schmiede und Futterer. Er nahm an ihren Zusammenkünften teil und entschied über die Streitigkeiten der Innungen.

Das Amt des Schultheiß war erblich und wurde an die männlichen Nachkommen übertragen. Hermann Maschwitz hatte sich das Schultheißentum von den Gebrüdern Claus und Peter Rademacher erkauft und wurde so Nachfolger ihres Vaters, Heinrich Rademacher.

Mittwoch, 25. Juni 2014

25. Juni Ao. 1446

Ertzbischoff Friedrichs zu Magdeburg Schutzbrieff vor Günthern Grafen zu Mühlingen und Herrn zu Barby.



Nach dem Tod Erzbischof Günthers II., Graf von Schwarzburg, mit dem Halle einige Händel auszutragen hatte, übernahm Graf Friedrich von Beichlingen im Jahre 1445 das Amt des Erzbischofs zu Magdeburg. Das Domkapitel folgte mit dieser Wahl dem Wunsch seines Vorgängers.

Erzbischof Friedrich III. galt als ein frommer und friedlicher Mann, der bewaffnete Konflikte mit Diplomatie zu verhindern wusste.

Die weltlichen Fürsten seines Erzbistums machte er sich zum Beispiel durch Schutzbriefe gewogen.
So versichert er am 25. Juni Ao. 1446 den Grafen Günther zu Mühlingen und Barby seines Schutzes, der sich auf die Schlösser, Orte, Ländereien und Leute in dessen Verfügungsgewalt bezieht.

Montag, 16. Juni 2014

16. Juni Ao. 1455

Ertzbischoff Friedrich zu Magdeburg verkaufft Georgen und Balthasar Bosen das Schloß Ammendorff, samt den Dörffern Beesen und Planena, und beleihet sie damit.



Das Dorf und Rittergut Ammendorf (heute Stadtteil von Halle) war damals an der Merseburger Landstraße gelegen und eine Stunde Wegs von Halle entfernt.
Das Schloss war Stammhaus derer von Ammendorf und ist seit mindestens 1264 bekannt, als Heinrich von Ammendorf ein kleines Augustiner-Kloster neben der Dorfkirche St. Nicolai gegründet hat.

In der Fehde mit Erzbischof Burchard III. war Schloss Ammendorf an den Rat der Stadt Halle gekommen und hat in der Folgezeit mehrfach den Besitzer gewechselt.

Im Jahre 1455 hat Erzbischof Friedrich III. das Schloss Ammendorf mitsamt dem Dorf und den Orten Beesen und Planena von Gerhard von Uchlitz zurückgekauft. Diesen Besitz überlässt er am 16. Juni Ao. 1455 mit all seinen Zubehörungen, Gerichten und Freiheiten den Gebrüdern Jürgen und Balthasar Bose für einen Preis von 3.600 Rheinischen Gulden zu Mannlehen.
In dem Lehnsbrief fordert er von den Gebrüdern Bose Gehorsam und Loyalität und erklärt Schloss Ammendorf zum offenen Schloss. Das bedeutet, dass der Lehnsherr - in diesem Fall der Erzbischof - das Recht hat, jederzeit Besatzung in das Schloss zu legen, so er das für notwendig hält.
So konnten zum Beispiel in einem Kriegsfall durchziehende Truppen dort jederzeit Quartier nehmen und mussten von den Vasallen versorgt werden.

Sonntag, 15. Juni 2014

15. Juni Ao. 1447

Ertzbischoff Friedrich zu Magdeburg Ablaß-Brief der Pfarrkirche zu Eilenburg ertheilet.



Graf Dedo von Wettin gründete um 1120 das Kloster St. Petri auf dem Lauterberge (heute Petersberg), verstarb aber vor dessen Fertigstellung. Sein Bruder Markgraf Konrad von Meißen vollendete den Bau im Jahre 1136 und ließ Kloster und Stiftskirche von Erzbischof Wichmann im Jahre 1155 weihen.

Das Kloster war mit umfangreichen Gütern ausgestattet, die schon im Stiftungsbrief Markgraf Konrads beschrieben worden sind. Dazu gehörten die Pfarrkirchen in Zörbig, Ostrau, Eulenburg (heute Eilenburg), Niemegk, Löbejün, Wilperode, Wulkendorf, Wiltz und Schönau.

Die Pfarre zu Eilenburg (Landkreis Nordsachsen in Sachsen) hat der Sohn Konrads, Markgraf Dietrich II. der Ostmark/ Lausitz im Jahre 1161 an das Kloster St. Petri getauscht.
Diese Pfarrkirche St. Nicolai wird im Jahre 1435 durch einen Brand vernichtet und ab 1444 wieder aufgebaut. Dem neu errichteten Kirchenbau erteilt Erzbischof Friedrich III. am 15. Juni Ao. 1447 einen Ablass von 40 Tagen.

Mittwoch, 11. Juni 2014

11. Juni Ao. 1479

Ertzbischoff Ernesti zu Magdeburg Lehn-Brieff über Schloß und Stadt Alsleben an der Saale, samt Zubehörungen, Heinrichen von Krosigk ertheilet.



Schloss und Stadt Alsleben sind schon seit heidnischen sächsischen Zeiten bekannt, wiewohl das Datum der Gründung im Dunkeln liegt. Spätestens im Jahre 979 haben hier auch Grafen von sich reden gemacht, namentlich Graf Gero von Alsleben, der mit seiner Gemahlin Adela ein Jungfrauen-Stift des Benediktiner-Ordens gründete und dem heiligen Johannes weihen ließ. Die Stiftung wurde von Kaiser Otto II. am 20. Mai 979 bestätigt.

Nach dem Tod des letzten Grafen von Alsleben im Jahre 1128 kaufte Erzbischof Norbert die Stadt und das Schloss Alsleben von Irmgard von Plötzkau, der Mutter des Verstorbenen, und fügte Alsleben so dem Besitz des Erzstifts hinzu. Zwei Jahre später, also im Jahre 1130, erwarb er auch noch die Abtei St. Johannes, die bis dahin unmittelbar dem Kaiser unterworfen war.

In den folgenden Jahrhunderten wurde Alsleben von den Erzbischöfen als landesfürstliches Amt genutzt und immer mal wieder verpfändet.
Um 1440 verschreibt Erzbischof Günther II. Schloss Alsleben wiederkäuflich an Karl von Krosigk für 2.000 Ungarische Gulden. Ein Ungarischer Gulden hatte einen Wert von 3 Rheinischen Gulden bzw. 1 Schock Groschen (60 Groschen).
Im Jahre 1455 erneuern Karl von Krosigks Söhne Heinrich und Eschwin diesen Vertrag, wobei Erzbischof Friedrich III. die Stadt Könnern und 17 zur Grafschaft Alsleben gehörige Dörfer aus dem Vertrag entfernt und die Wiederkaufssumme auf 2.000 Ungarische Gulden (also 6.000 Rheinische Gulden) und 350 Schock Groschen (also insgesamt auf 7.050 Rheinische Gulden) und zusätzlich um 200 Rheinische Gulden erhöht.
Der Besitz hatte demzufolge einen Gesamtwert von 7.250 Rheinischen Gulden. Davon waren die 7.050 Gulden schon in die Gebäude des Besitzes investiert worden und die zusätzlichen 200 Gulden sollten noch verbaut werden.

Am 11. Juni Ao. 1479 zahlt Heinrich von Krosigk noch einmal 1.000 Ungarische Gulden (also 3.000 Rheinische Gulden) an Erzbischof Ernst und erhält Schloss und Stadt Alsleben zu erblichem Mannlehen. Der Besitz verbleibt nun für 268 Jahre in den Händen derer von Krosigk.
In dem Lehnbrief erteilt Erzbischof Ernst Heinrich von Krosigk und seinen Nachkommen das Privileg, den Besitz nach ihrem Gutdünken zu nutzen und zu gebrauchen und fordert dafür Gehorsam, Loyalität und Unterstützung, auch militärischer Art. Je nach Anzahl der Einwohner haben die Lehnsmänner ein bestimmtes Kontingent an Söldnern bereitzustellen, wenn das Erzstift derer bedarf. Im Gegenzug verspricht der Erzbischof Schutz und Beistand.
Die Vasallen dürfen nicht gegen das Erzstift zu Felde ziehen, jedoch im Falle eines Angriffs durch Feinde für ihre eigene Verteidigung sorgen, falls der Erzbischof den versprochenen Beistand nicht leisten kann.
Des Weiteren wird Heinrich von Krosigk verpflichtet, seine unmittelbaren Untertanen bei ihren Freiheiten und Gewohnheiten zu belassen.
Sollten die Vasallen keine männlichen Erben haben, fällt nach dem Tod des letzten männlichen Vertreters das Lehen wieder zurück an das Erzstift. Möglichen weiblichen Nachkommen, sofern sie noch nicht durch eheliches oder geistliches Leben versorgt sind, wird das Erzstift in solchem Fall eine Abfindung in Höhe von 300 Rheinischen Gulden zahlen.

Samstag, 7. Juni 2014

07. Juni Ao. 1452

Ertzbischoffs Friderici zu Magdeburg Confirmation des von Margarethen, Peter Subachs Wittwe in der S. Ulrichs-Kirche zu Halle mit zweyen geistlichen Beneficiis gestiffteten Altars SS. Petri & Pauli &c.



Die Ulrichkirche, bereits seit 1213 als Pfarrkirche bekannt, stand zwischen Großer und Kleiner Ulrichstraße dicht an der damaligen Stadtmauer und dem Ulrichstor.

Die Kirche war dem Heiligen Ulrich gewidmet, welcher von 890 - 973 lebte und von 923 bis zu seinem Tode Bischof von Augsburg war.

Im Jahre 1531 verlegte Kardinal Albrecht die Pfarre aus St. Ulrich in die Klosterkirche des Serviten-Klosters in der Galgstraße und der Pfarrer von St. Ulrich zog am 20. November 1531 in feierlicher Prozession in seine neue Pfarrkirche. Daraufhin wurde die alte Ulrichkirche abgebrochen und ihre Steine und das Holzwerk zum Bau des Neuen Gebäudes (heute Neue Residenz) verwendet.

Hier ist noch die alte Pfarrkirche St. Ulrich gemeint, in der außer dem hohen Altar noch 6 Mess-Altäre gestanden haben. Solche Altäre sind meist von Bürgern gestiftet worden, die dann insbesondere Gedächtnis- und Seelmessen halten ließen und so für ihr eigenes Seelenheil und das ihrer Familien sorgten und ihre Zeit im Fegefeuer verkürzten.

Margaretha Subach, Witwe des hallischen Bürgers Peter Subach, hat im Andenken an ihren Gatten und seiner sowie ihrer Familie schon im Jahre 1442 den angeführten Altar St. Peter und Paul (und viele andere Heilige) gestiftet und jährlich 15 Rheinische Gulden zu dessen Bewirtschaftung gespendet. Dafür bat sie sich das Privileg aus, den Priester zu bestimmen, der sich um den Altar zu kümmern hatte.

Die Stiftung des Altars war am 16. August Ao. 1442 vom Probst des Klosters zum Neuen Werk angezeigt worden. Erzbischof Friedrich III. bestätigt nun diese Stiftung und die damit verbundenen Privilegien.

Margaretha Subach hatte, um ganz sicher zu gehen, dass die Seelen ihrer Familie gut versorgt seien, auch anderen Kirchen und Klöstern der Stadt großzügige Spenden zukommen lassen.

Sonntag, 25. Mai 2014

25. Mai Ao. 1464

Kayser Friderici III. Privilegium und Confirmation über den Neujahrs-Marckt der Stadt Halle ertheilet.



Lauter Friedriche. ;-)
Erzbischof Friedrich III. zu Magdeburg geriet mit dem Kurfürsten Friedrich II. zu Sachsen in Streit und so bekämpften sich beide, worunter die Städte Halle und Leipzig zu leiden hatten.
In Halle hatte es seit Jahrhunderten den Brauch zweier öffentlicher Jahrmärkte gegeben; einer zu Neujahr und einer zu Maria Geburt (08. September).
Erzbischof Friedrich hatte den Neujahrsmarkt in Halle um 8 Tage nach Neujahr auf den 08. Januar verlegen lassen. Darüber beklagte sich Kurfürst Friedrich II., weil er damit die Gerechtsame der Stadt Leipzig verletzt sah. Letztlich forderte er die gänzliche Abschaffung des Neujahrsmarktes zu Halle, um Leipzig einen Handelsvorteil zu verschaffen.
Die Stadt Halle wandte sich daraufhin an Kaiser Friedrich III. und ließ sich über den Neujahrsmarkt ein Privilegium erteilen.

25. Mai Ao. 1469: Kayser Friderici III. zweytes Privilegium der Stadt Halle über den Neujahrs-Marckt ertheilet.

Ein zweites Mal ließ sich die Stadt Halle das Privileg am 25. Mai 1469 bestätigen, während der Stadt Leipzig der Neujahrsmarkt bei Strafe verboten wurde.

Sonntag, 27. April 2014

27. April Ao. 1450

Registratur, bey Einweisung Schultheiß Heinrich Rademachers und derer Schöppen zu Churfürst Friedrichs von Sachsen Zeiten gehalten.



Seit 968, der Gründung des Erzbistums Magdeburg, lag die weltliche Gerichtsbarkeit der Stadt Halle in den Händen des jeweiligen Erzbischofs. Dieser delegierte üblicherweise das Amt des Richters an seinen Burggrafen. Als Stellvertreter für die täglichen kleinen Händeleien setzte der Burggraf einen Schultheiß ein und behielt sich selbst nur die peinlichen Fälle vor, die mit Leibstrafen oder dem Tode geahndet wurden.

Seit dem 13. Jh. wurde das Amt des Schultheißen als Mannlehn vergeben und war dadurch auf männliche Nachkommen vererbbar. Der Amtsinhaber konnte sein Lehen auch verkaufen, wenn er keine geeigneten Nachkommen hatte. Ansonsten fiel das Lehen wieder an den Erzbischof zurück, der dann eine Person seiner Wahl mit dem Amt belehnte.

Ich habe schon mehrfach erwähnt, dass die Stadt Halle versuchte, sich von der Herrschaft des Erzbischofs zu lösen und freie Reichsstadt zu werden. Auf dieses Streben sind viele Streitigkeiten der Stadt mit den Erzbischöfen zurückzuführen.
So ist es nicht verwunderlich, dass auch darüber Streit entstand, wer den Schultheiß einsetzen darf.

Während der Regierungszeit von Erzbischof Günther II. (1403 – 1445) hatte der Rat der Stadt Halle das Recht an sich gerissen, den Schultheiß selbst zu ernennen. Bei einem Vergleich über verschiedene Streitigkeiten zwischen Erzbischof und Stadt musste Erzbischof Günther der Stadt dieses Recht sogar zugestehen. Sein Nachfolger, Erzbischof Friedrich (1445 – 1464 im Amt), nutzte den Tod des Schultheißen Hans von Mücheln im Jahre 1446 aus und brachte das Lehen wieder an sich. Natürlich gab es auch hierüber wieder Streit.

Letztlich brachte es die Stadt wenigstens dazu, dass ein neuer Schultheiß vom Stadthauptmann in sein Amt verpflichtet – eingewiesen – wurde. Die Schöppen wiederum wurden vom Burggrafen, Kurfürst Friedrich II. dem Sanftmütigen, eingewiesen.
Hier wird diese Prozedur für die Vereidigung des Schultheißen Heinrich Rademacher am 27. April Ao. 1450 beschrieben.

Nachdem Heinrich Rademacher seinen Amtseid abgelegt hat, wird er von Stadthauptmann Henning Strobart folgendermaßen bestätigt:

"Heinrich, ich weise Dich hie in die Gerichte von Gottes wegen und des Reichs wegen und befehle Dir, Recht zu stärken und Unrecht zu kränken, als Dich Deine Sinne und Witze weisen, und der Eid, den Du dem Gerichte getan hast, und sollst das nicht lassen, weder durch Liebe noch durch Leid, noch durch keinerlei Sachen willen, bei dem gestrengen Gericht, das Gott selber am jüngsten Tage über Dich will sitzen."

Daraufhin vereidigt der neu ernannte Schultheiß seinen Fronboten (Gerichtsdiener) und lässt sich von den Schöppen im Amt bestätigen.
Der Schöppenstuhl war zu der Zeit allerdings nicht voll besetzt. Weil 4 Schöppen gestorben und noch keine neuen ernannt worden waren, wurde Heinrich Rademacher nur von 7 Schöppen bestätigt.
Einige Tage später kam Kurfürst Friedrich II. in seiner Eigenschaft als Burggraf zu Magdeburg nach Halle und wies 4 neue Schöppen (Claus Schaffstedt, Sander Brachstedt, Johann von Stendel und Hans Kontze) in die Gerichtsbank ein. 

Samstag, 15. März 2014

15. März Ao. 1481

Ertzbischoff Ernesti zu Magdeburg Confirmation des von Heinrich und Georgen von Ammendorf in der Schlos-Capelle zu Rothenburg gestiffteten Altars SS. Catharinae, Andreae und Nicolai.



Rothenburg, heute ein Ortsteil der Stadt Wettin-Löbejün im Saalekreis in Sachsen-Anhalt, blickt auf eine lange Geschichte zurück und ist im Jahre 961 als Sputinesburg bereits in der Schenkungsurkunde Kaiser Ottos I. an das Moritzkloster zu Magdeburg erwähnt worden.

Im Jahre 1413 wurde der Ort an das Geschlecht derer von Ammendorf gegen eine Pfanne im Deutschen Brunnen vertauscht. Erzbischof Friedrich III. belieh im Jahre 1456 die Herren Heinrich (Hauptmann zu Giebichenstein), Jürgen, Niclaus und Curd von Ammendorf mit der neuen Burg Rothenburg, der alten Burg und etlichen Dörfern und Zubehörungen.

Das Lehen wurde 1476 von Erzbischof Ernst erneuert und in den Jahren 1479 bis 1481 um einige Güter und Privilegien erweitert. Weitere Zukäufe erfolgten 1483 und 1484.

Im Jahre 1481 stifteten Heinrich und George von Ammendorf in der Schlosskapelle zu Rothenburg einen Altar zu Ehren der Heiligen Katharina, Andreas und Nicolaus und erbauten dazu einen Hof vor dem Schloss, der dem Priester als Wohnung dienen sollte. Dem Priester wurden zusätzlich 30 Malter Korn zugestanden und einige Zinsen.

Erzbischof Ernst bestätigt hier diese Stiftung.

Die gesamten Güter blieben im Besitz derer von Ammendorf, bis das Geschlecht im Jahre 1550 mit dem Tod Curds von Ammendorf ausstarb. Danach fielen sie wieder an das Erzstift zurück.

Sonntag, 2. März 2014

02. März Ao. 1463

Kauffbrief über das Dorff Scherben, so Ertzbischoff Friedrich von denen von Burckersrode erkaufft.



Zscherben war ein Dorf und Freigut unweit von Halle, westlich der Saale gelegen. Im 14. Jh. gehörte das Dorf dem Geschlecht derer von Northausen. Erzbischof Albrecht IV. gab im Jahre 1397 das Dorf erneut den Herren Hans und Dietrich von Northausen zu Lehen.

Von Hans von Northausen fiel das Lehen an die Brüder Caspar und Bernd von Burckhardtroda, Vetretern eines recht alten thüringischen Geschlechts, die einst im Amtsbezirk Eckartsberge im Fürstentum Eisenach beheimatet waren.

Im vorliegenden Kaufvertrag bestätigen die Brüder die Übergabe des gesamten Lehens mit sämtlichen Einkünften, Rechten und Zubehörungen an Erzbischof Friedrich gegen Zahlung von 600 Rheinischen Gulden.

Erzbischof Friedrich schlägt die Neuerwerbung dem Amt Giebichenstein zu.

Im Dreißigjährigen Krieg ist Zscherben fast völlig verwüstet worden und hatte auch nach seinem Wiederaufbau häufige Feuersbrünste zu überstehen, so z.B. im Jahre 1707 und im Jahre 1750.

Heute ist Zscherben ein Ortsteil der Gemeinde Teutschenthal im Saalekreis.

Dienstag, 25. Februar 2014

25. Februar Ao. 1446

Ertzbischoff Friedrichs zu Magdeburg Schutzbrieff vor den Juden Moses und seine Familie zu Halle zu wohnen, nebst verschiedenen besonderen Freyheiten.



Schon seit langer Zeit, verbrieft jedoch seit 965, lebten in Halle Juden im sogenannten Judendorf. Dieses Dorf lag zwischen dem Ulrichstor bis zum Mühlgraben hinunter und im Norden bis zur Fleischergasse (heute Fleischerstraße) der Vorstadt Neumarkt teils innerhalb und teils außerhalb der (noch einfach aufgeführten) Stadtmauer.
Die Synagoge bzw. Juden-Schule (jüdische Gotteshäuser sind noch heute oft auch Lehrhäuser) stand auf dem Platz neben der alten Ulrichskirche, auf dem später die Reitbahn errichtet wurde.

In Abhängigkeit von den Erzbischöfen, von denen sie mitunter Schutzbriefe erhielten, gehörten die Juden nicht wirklich zu den Bürgern der Stadt Halle. Im Zweifelsfall wurde die Zuständigkeit für die Juden vom Rat der Stadt an das Erzbistum und zurück geschoben. So wurden im Laufe der Jahrhunderte die Juden sowohl von den Erzbischöfen geschröpft als auch von den Bürgern der Stadt verfolgt und umgebracht oder vertrieben, wenn die Schuld an einem Unglück ihnen angelastet wurde. Als 1382 die Pest in Deutschland wütete, beschuldigte man die Juden, Brunnen vergiftet zu haben und lynchte diejenigen, die sich nicht retten konnten. Auch in Halle.

Der Kardinal Nikolaus von Kues, zum päbstlichen Legaten in Deutschland ernannt, forderte im Jahre 1452 in Deutschland die sichtbare Kennzeichnung von Juden, damit sie von den Christen zu unterscheiden wären. Infolge dessen zogen auch die hallischen Juden aus der Stadt weg.

Einige Jahre zuvor jedoch, eben am 25. Februar 1446, erteilt Erzbischof Friedrich dem Juden Moses, seiner Frau und seinem Sohn Joseph, seiner Mutter und seinem Onkel Salomon einen Schutzbrief und Geleit. Der Schutz erstreckt sich auf Leib und Leben und alle Habe der Familie einschließlich des Gesindes. Für 10 Jahre sollen Moses und seine Familie vom Zins befreit sein. Sie dürfen in allen Städten und Dörfern des Erzbistums wohnen und ihren Geschäften nachgehen
Moses darf seinen jüdischen Gewohnheiten (Religion) ausüben und Studenten nehmen.
Sollten Moses oder seine Familie verklagt werden, solange sie im Judendorf bei Halle leben, behält sich der Erzbischof die Gerichtsbarkeit in kirchlichen Fällen vor und verweist auf den Hauptmann zu Giebichenstein bei weltlichen Sachen.