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Freitag, 14. Februar 2014

14. Februar Ao. 1281

Ertzbischoff Bernhards zu Magdeburg Pfand-Verschreibung der Müntzey, Zoll und Wegegelds zu Halle an den Rath daselbst vor 250 Marck Silbers, so er zu Einlösung des Schlosses Giebichenstein verwendet.



Wir befinden uns am Ende eines erbitterten Kampfes.

Der Markgraf von Brandenburg, Otto IV., der zusammen mit seinen Brüdern Johann II. und Konrad I. nach dem Tod des Vaters die Regierung der Mark Brandenburg übernommen hatte, wollte gern den Machtbereich der Markgrafen erweitern und seinen jüngeren Bruder Erich, der sich schon frühzeitig der geistlichen Laufbahn verschrieben hatte, zum Erzbischof von Magdeburg ernennen lassen. Dazu war ihm jedes Mittel recht.

Schon im Jahre 1277 nach dem Tod des Erzbischofs Konrad II. strebte Markgraf Otto IV. das begehrte Amt für seinen Bruder an, hatte jedoch keinen Erfolg. Günther I. von Schwalenberg wurde zum neuen Erzbischof ernannt.

Daraufhin überzog der Brandenburger das Erzbistum mit Krieg. Dem Erzbischof war dies zuwider und er trat schon ein Jahr später wieder von seinem Amt zurück. Nun wurde Bernhard von Wölpe vom Domkapitel zum Erzbischof bestimmt.

Den Brandenburgern gefiel natürlich auch diese Wahl nicht und die Kriegshandlungen gingen weiter. Schließlich mischte sich auch Dietrich von Landsberg, Schwager der Brandenburger Markgrafen, auf deren Seite in die Kämpfe ein und eroberte unter anderem die Burg Giebichenstein.

Die Burg Giebichenstein stellte eine der Residenzburgen der Erzbischöfe von Magdeburg dar. So blieb Erzbischof Bernhard nichts anderes übrig, als die Burg wieder an das Erzstift zu bringen. Zu diesem Zweck borgte er sich von der Stadt Halle 250 Marck Silber und gab dafür das Münzrecht, die Zölle und Wegegelder zum Pfand. Mit den 250 Marck Silber kaufte er von Markgraf Dietrich von Landsberg die Burg Giebichenstein zurück.

Übrigens trat auch Erzbischof Bernhard bald danach von seinem Amt zurück und endlich bekamen die Brandenburger ihren Willen und Erich wurde im Jahre 1283 als Erzbischof von Magdeburg eingesetzt.

Sonntag, 12. Januar 2014

12. Januar Ao. 1286

Ertzbischoff Erici zu Magdeburg Verschreibung über hundert Marck in der Müntzey an den Rath zu Halle.



Erzbischof Erich war ein jüngerer Sohn des Markgrafen Johann I. von Brandenburg, der geistlichen Laufbahn verschrieben und von 1283 bis 1295 im Amt.

Nach dem Tod des Vaters übernahm hauptsächlich sein älterer Bruder Otto IV. die Regierung der Mark Brandenburg. Die anderen Brüder Johann II. und Konrad I. fungierten als Mitregenten.
Otto IV. strebte die Ernennung Erichs zum Erzbischof schon im Jahre 1277 nach dem Tod Erzbischof Konrads II. an, um den Einflussbereich der Markgrafen zu erweitern.
Ein zweiter Kandidat für das Amt war Graf Busso von Querfurt. Es entstand großer Streit, der dann durch die Ernennung des Grafen Günther I. von Schwalenberg beigelegt wurde.
Die Brandenburger waren mit der Wahl nicht zufrieden und überzogen das Erzbistum mit Krieg.

Erzbischof Günther resignierte ein Jahr später und Bernhard von Wölpe wurde zu seinem Nachfolger bestimmt. Den Brandenburgern passte auch diese Personalie nicht und so ging das Hauen und Stechen weiter. Dies war Erzbischof Bernhard zuviel und er trat im Jahre 1282 von seinem Amt zurück.

Nun endlich erwählte das Domkapitel zu Magdeburg Erich zum Erzbischof. Die Wahl wurde von Papst Martin IV. bestätigt und Otto IV. hatte seinen Willen.

Wenn auch die Magdeburger zunächst dem neuen Erzbischof mit Hass begegneten, verstand er es doch, die Stadt durch Zugeständnisse und Privilegien auf seine Seite zu ziehen. Jedoch gab es während seiner Regierungszeit immer wieder Fehden, auch mit Vasallen des Erzstifts.

Bei diesen Fehden waren ihm auch Bürger der Stadt Halle zu Diensten. Als Ersatz für im Dienst erlittenen Schaden überschreibt Erzbischof Erich der Stadt 100 Mark.