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Donnerstag, 1. Mai 2014

01. Mai Ao. 1267

Ottonis und Heinrichs, Fürsten zu Anhalt, Schenckung des Schlosses und Stadt Wegeleben mit allem Zubehör an das Ertzstifft Magdeburg, von welchem sie es wieder zu Lehn empfangen.



Wegeleben ist eine Stadt, östlich von Halberstadt im Vorharz gelegen. Die Burg außerhalb der Stadt ist wohl schon im Jahre 934 entstanden und damit vermutlich auf die Burgenbauordnung Heinrichs I. aus dem Jahre 926 zurückzuführen.

Heinrich I. war von 919 bis 936 König des Ostfrankenreiches und hatte aufgrund der häufigen Ungarnüberfälle Mühe, sein Reich erfolgreich zu regieren. Deshalb berief er im November 926 einen Hoftag zu Worms ein und erließ besagte Burgenbauordnung.
In dieser Verordnung wurde festgelegt, dass vorhandene Burgen befestigt und bisherige Versammlungsplätze ummauert werden sollten. Ziel war es, die Wehrfähigkeit der Orte zu erhöhen und den Bewohnern eine Fluchtmöglichkeit vor feindlichen Truppen zu geben.

Die Stadt Wegeleben war mitsamt der Burg im Besitz der Fürsten von Anhalt und wurde von ihnen an das Erzstift Magdeburg übereignet mit der Bedingung, es wieder als Lehen zu erhalten. Erzbischof Konrad II., der in eben diesem Jahre 1267 sein Amt angetreten hatte, entsprach der Bitte.

Freitag, 11. April 2014

11. April Ao. 965

Kayser Otto I. schenckt der Kirchen zu Magdeburg Giebichenstein mit der Saltzquelle, das Burgward Rothenburg, samt mehr anderen Gütern.



Um die Herrschaft über ihr Reich zu festigen und insbesondere die vormals heidnischen Völker unter ihre Botmäßigkeit zu bringen, legten schon die fränkischen Könige Kirchen, Klöster und Stifter in den Grenzlanden an.

Kaiser Otto I. folgte ihnen in dieser Tradition nach, um sein Reich zu konsolidieren. So hatte er bereits kurz nach seinem Regierungsantritt als Herzog von Sachsen und König des Ostfrankenreiches im Jahre 936 verschiedene Stifter angelegt.

Am 21. September 937 gründete er das Mauritiuskloster in Magdeburg. In den Folgejahren bedachte Kaiser Otto I. das Mauritiuskloster mit zahlreichen Schenkungen, so dass sich der Wert dieser Besitzungen nach Erhöhung des Klosters zum Erzstift im Jahre 968 auf 9 Tonnen Goldes belaufen haben soll.

Als eine der zahlreichen Schenkungen übereignete Kaiser Otto. I. dem Magdeburger Kloster am 29. Juli 961 die Orte Giebichenstein, Rothenburg, Breitingen, Bernhardsrode, Nunstedt, Flechtingen, Wasserthal und Adingen sowie den Zehent zu Giebichenstein, Wurzen, Eilenburg, Zörbig, Wettin, Löbejün und Rothenburg mit den umliegenden Ländereien.

Am 11. April 965 wiederholt Kaiser Otto I. diese Schenkung der Burg Giebichenstein mit der Salzquelle, des Burgwards zu Rothenburg und der bereits genannten Orte.

Mit der erwähnten Salzquelle ist eine direkt bei Giebichenstein gelegene Salzquelle gemeint, vermutlich die, die das Solbad Wittekind speiste. Die hallischen Salzbrunnen werden in dem Dokument nicht erwähnt.

Freitag, 4. April 2014

04. April Ao. 1650

Eventual-Huldigung Sr. Churfürstl. Durchl. Friedrichs Wilhelms zu Brandenburg, von denen Ständen des Ertzstiffts Magdeburg geleistet zu Saltza.



Im Westfälischen Friedensschluss im Jahre 1648, nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges, war Vorpommern an die schwedische Krone abgetreten worden. Um diesen Verlust zu kompensieren, wurde dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg das Erzstift Magdeburg als erbliches Herzogtum zugesprochen. 

Diese Zuteilung war jedoch an die Bedingung geknüpft, dass Kurfürst Friedrich Wilhelm erst nach dem Tod des noch regierenden Administrators Herzog August von Sachsen-Weißenfels in den Besitz eintreten würde. Bis dahin sollte es noch eine Weile dauern, denn Administrator August starb erst am 04. Juni 1680.

Deshalb kann Kurfürst Friedrich Wilhelm die Huldigung der Stände auch nur für den Fall seiner Regentschaft entgegen nehmen. Daher der Begriff "Eventual-Huldigung".

Nichtsdestotrotz berief Kurfürst Friedrich Wilhelm schon im Jahre 1650 einen Landtag zu Salza ein und forderte Gehorsam und Loyalität von den Ständen des Erzstifts Magdeburg.
Das hatte seinen Grund. Der Kurfürst wollte zur Sicherung einer eigenständigen Außenpolitik ein stehendes Heer aufbauen und brauchte dafür Geld. Dieses Geld sollte ihm aus Steuereinnahmen zufließen.
Sowohl der Landadel als auch die Städte seiner Besitzungen hatten dem Kurfürsten innerhalb von 5 Jahren 530.000 Taler zu diesem Zwecke zu zahlen.

Mit der Eventual-Huldigung zu Salza wollte Kurfürst Friedrich Wilhelm sicherstellen, dass die Steuergelder sofort und ohne Verzögerung nach einem eventuellen Tod des letzten Administrators des Noch-Erzstifts Magdeburg fließen würden.

Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg versichert die Stände all ihrer Rechte und Privilegien für den Fall seiner Regierungsübernahme.

Dienstag, 1. April 2014

01. April Ao. 1303

Ertzbischof Burchardi zu Magdeburg Absonderung der Dörfer Lobeschitz und Podelsee von der Pfarre zu Wettin, und Erhöhung zu einer besondern Pfarre.



Wettin, etwa 20 km nordwestlich von Halle gelegen, ist eine alte Stadt, die (ebenso wie Halle) von Kaiser Otto I. im Jahre 961 an das Moritzkloster in Magdeburg geschenkt wurde und somit zum Erzbistum Magdeburg gehörte. Wir finden hier noch heute die Stammburg der Wettiner, das Grafengeschlecht, aus dem sich später sächsische Kurfürsten herleiteten.

Die heute evangelische Kirche St. Nikolai in Wettin, erbaut im 12. Jh., war um 1300 die Pfarrkirche der Stadt.
Zu der Pfarre haben ehedem auch die Kirchen der Dörfer Lobesitz und Podelsee (bei Neutz) gehört, die von Erzbischof Burchard II. von Wettin abgespalten und zu einer eigenen Pfarre ernannt wurden.

Montag, 17. März 2014

17. März Ao. 1324

Verbündnüß Graff Burchards zu Mansfeld und der Stadt Halle, einander im Kriege mit 20 Mann beyzustehen, und wie es mit Theilung der Beute zu halten.



Unter der Herrschaft des amtierenden Erzbischofs Burchards III. hatten insbesondere die Städte im Erzbistum Magdeburg zu leiden. Der Erzbischof, aus einer Nebenlinie der Herren von Querfurt stammend und Graf von Schraplau, war ein rücksichtsloser Gesell und trachtete danach, auf jede erdenkliche Weise die Macht und das Vermögen des Erzstifts zu mehren.

Zu diesem Zwecke erhob er in den Städten vielfach neue Steuern oder erhöhte die Steuerlast für die Bürger. Da sich die Städte zur Wehr setzten, bekämpfte er sie sowohl offen militärisch als auch durch Sanktionen oder Gefangennahme ihrer Bürger.

Gegen dieses Raubrittertum suchten sich die Städte zu wappnen und gingen Bündnisse miteinander und mit Adligen der Umgebung ein. Das ewige Bündnis zwischen den Städten Halle und Magdeburg, geschlossen am 05. Februar 1324, entsprang diesem Umstand.

Ein weiterer Verbündeter der Stadt Halle wurde Graf Burchard IV. von Mansfeld. Beide Seiten verpflichteten sich, im Kriegsfall einander beizustehen und jeweils 20 Mann in Waffen zu entsenden. Eventuelle Beute sollte gütlich entsprechend der Anzahl der kämpfenden Männer aufgeteilt werden.
In den ersten vierzehn Tagen des Einsatzes soll derjenige die Verpflegung der Männer übernehmen, der Hilfe erbeten hat. Dauert der Einsatz länger als vierzehn Tage, hat jeder für seine eigene Verpflegung zu sorgen.
Für angerichteten Schaden kommt jede Partei selbst auf.

Nach Abschluss dieser Bündnisse hat die Stadt Halle dem Erzbischof den Gehorsam aufgekündigt und einen Fehdebrief verfasst, in dem alle Beschwerden gegen Erzbischof Burchard III. aufgelistet wurden. Nun versuchten die Städte dem Erzbischof nach Kräften zu schaden und der Erzbischof setzte seine Kämpfe gegen die Städte und deren Verbündete fort.

Ein Vergleich beider Parteien konnte erst am 14. Oktober 1324 erreicht werden.
Erzbischof Burchard III. jedoch hielt sich nicht an den vereinbarten Frieden und brachte es mit seiner Wüterei sogar soweit, dass das Domkapitel sich auf die Seite der Städte stellte. Schlussendlich wurde Burchard III. nach Magdeburg gelockt und dort am 29. August 1325 im erzbischöflichen Palast in Haft genommen. Er schickte nach den Domherren, die mit den Bürgern um seine Freiheit verhandeln sollten. Aber von den Herren mochte niemand kommen.
Am 21. September 1325 schließlich brachte man den Erzbischof auf das Magdeburger Rathaus in das Arme-Sünder-Gefängnis und stellte ihm 4 Wachen bei, je eine aus den Städten Magdeburg, Halle, Burg und Calbe. Noch in derselben Nacht wurde Erzbischof Burchard III. von seinen Wachen im Gefängnis erschlagen.

Donnerstag, 27. Februar 2014

27. Februar Ao. 1632

Huldigung der Stadt Halle, von dem Königl. Schwedischen Stadthalter des Ertzstiffts Magdeburg Fürst Ludewig zu Anhalt, im Nahmen Sr. Kön. Maj. in Schweden, König Gustavi Adolphi eingenommen.



Während  des Dreißigjährigen Krieges hatte König Gustav II. Adolf von Schweden im Jahre 1630 mit Schwert und Feder die Länder Pommern, Mecklenburg, Brandenburg und Sachsen zu einem Bündnisvertrag gezwungen. Die Karten für die kaiserlichen Truppen und damit die katholische Liga standen schlecht.

König Gustav II. Adolf von Schweden hatte für von ihm eroberte Gebiete Statthalter ernannt.
Fürst Ludwig I. zu Anhalt-Köthen war Statthalter für das Erzstift Magdeburg und das Stift Halberstadt.

Im Verlaufe noch andauernder Geheimverhandlungen mit König Ludwig XIII. von Frankreich beauftragte der schwedische König seinen Statthalter, die Räte, Beamten und Bedienten beider Stifte der schwedischen Krone zu verpflichten und dazu von den Ständen und Städten die Huldigung einzunehmen.
König Gustav II. Adolf befiehlt, dass die Huldigungen das Augsburger Glaubensbekenntnis beinhalten solle, sich die Stände und Städte also zur Ausübung der evangelischen Religion verpflichten sollen.

Am 21. Februar 1632 fordert Ludwig I. zu Anhalt-Köthen deshalb den Rat der Stadt Halle schriftlich auf, den Abgesandten des schwedischen Königs gegenüber den Huldigungseid zu leisten und legt den 27. Februar 1632 als Termin fest. In dem Schreiben versichert er dem Rat, dass der schwedische König bereit ist, die Stadt bei ihren althergebrachten Rechten, Freiheiten und Gewohnheiten zu belassen, sofern ihm Gehorsam geschworen wird.

Die Ratsherren, der Schultheiß, die Schöppen und Mitglieder des Talgerichts versammelten sich am Tag der Huldigung um 08:00 Uhr im Rathaus, die Bürgerschaft vor demselben.
Gegen 10:00 Uhr erschienen die königlichen Hofräte, Sekretäre und Kanzlisten (Kanzleischreiber), wurden vom Rat begrüßt und in die Ratsstube geführt.
Dort leisteten die anwesenden Amtsträger der Stadt den Huldigungseid und schworen ihrem König und Herrn Gehorsam und Treue.
Danach nimmt der Hofrat Kanzler Johann Stallmann auf dem Markt vor dem Rathaus die Huldigung der gesamten Bürgerschaft der Stadt Halle entgegen.
Zum Abschluss werden die königlichen Abgesandten in die Kämmerei der Stadt geführt und bewirtet.

Freitag, 25. Oktober 2013

25. October Ao. 1184

Pabst Lucii III. Confirmation über Seeburg, Jüterbock und Sommerschenburg, so Ertzbischof Wichmann dem Ertzstifft Magdburg acquiriret und geschencket.




Heinrich der Löwe (um 1130 - 1195), Herzog von Sachsen und Bayern aus dem Geschlecht der Welfen, hatte sich ob seiner Machtfülle und seines Hochmutes etliche Feinde gemacht. Noch dazu versuchte er seine Macht durch Eroberungen in sächsischen Landen zu vermehren. Im Zuge dieser kriegerischen Auseinandersetzungen bildete sich gegen ihn eine fürstliche Opposition, an deren Spitze Erzbischof Wichmann von Magdeburg stand.
Der Konflikt zwischen Heinrich dem Löwen und der gegen ihn verschworenen Fürsten führte zum sächsischen Krieg in den Jahren 1166 bis 1170.
Einer der wenigen Verbündeten Heinrichs des Löwen war Graf Burchard zur Lippe, der die Festung Haldensleben besaß. Erzbischof Wichmann belagerte im Jahre 1168 eben diese Festung, musste aber unter großen Verlusten unverrichteter Dinge wieder abziehen.
Erst das Einschreiten Kaiser Friedrich Barbarossas beendete den Krieg im Jahre 1170.

Nach dem Friedensschluss näherten sich Heinrich der Löwe und Erzbischof Wichmann einander an und wurden sogar Freunde.

Sieben Jahre später, 1177, überwarf sich Heinrich der Löwe mit seinem Vetter, Kaiser Friedrich Barbarossa. Barbarossa hatte Heinrich um Gefolgschaft im Kampf gegen die lombardischen Städte ersucht und Heinrich hatte abgelehnt. Dies galt als Ehrverletzung des Reiches und wurde schwer geahndet.
Heinrich der Löwe wurde 1180 in die Acht geschlagen und ging all seiner Lehen und Herzogtümer verlustig. Er musste ins Exil nach Südengland gehen.

Die anderen Fürsten versuchten nun, sich die ehemaligen Besitzungen Heinrichs unter den Nagel zu reißen. Erzbischof Wichmann war hier keine Ausnahme. Er belagerte erneut die Festung Haldensleben und errang sie endlich 1181 durch eine List: er hatte die Ohra anstauen lassen und dadurch die Übergabe des Ortes erzwungen. Haldensleben gehörte fortan zum Erzstift Magdeburg.

In den Wirren dieser Kämpfe war im Jahre 1178 Graf Albert von Sommerschenburg ohne männlichen Erben verstorben und Erzbischof Wichmann kaufte die Grafschaft und schlug sie dem Erzstift Magdeburg hinzu.
Ebenfalls brachte Erzbischof Wichmann Jüterbog an das Erzstift und schenkte diesem das Schloss Seeburg mit seinen Erbgütern.

Über diese Schenkungen ließ sich Wichmann eine Bestätigung von Papst Lucius III. ausstellen, um eventuellen Rückforderungen vorzubeugen.

Donnerstag, 24. Oktober 2013

24. October Ao. 1648

Extract des Oßnabrückischen Friedens-Schlusses, das Ertz-Stifft Magdeburg und die dem Durchl. Chur-Hause Brandenburg zu leistende Satisfaction betreffend.




Nach 5 Jahren zäher Friedensverhandlungen fand endlich der Dreißigjährige Krieg, der Eurpoa seit 1618 in Atem hielt, sein Ende. In Münster wurde der Friedensvertrag zwischen Kaiser Ferdinand III. und Frankreich geschlossen. In Osnabrück waren die Friedensbedingungen zwischen Kaiser Ferdinand III. und dem Königreich Schweden verhandelt worden.

Unter anderem heißt es im Osnabrücker Friedensvertrag:

Artikel XI.
Brandenburg bekommt anstatt Vorpommern das Stift Halberstadt, die Grafschaft Hohenstein, das Stift Minden, Camin und die Anwartschaft auf das Erzstift Magdeburg, ausgenommen die 4 Ämter Querfurt, Jüterbog, Dame und Burg, welche der Kurfürst von Sachsen anläßlich des Prager Friedens (1635) erhalten hat und auch behalten soll.

Artikel XIV.
Der gewesene Administrator des Erzstifts Magdeburg, Markgraf Christian Wilhelm zu Brandenburg bekommt anstatt der 12.000 Reichstaler, die er jährlich aus den Einnahmen des Erzstifts erhoben, das Kloster und Amt Zinna und Amt Loburg nebst 3.000 Reichstaler aus dem Erzstift Magdeburg. Nach seinem Tode sollen seine Erben diese Ämter noch 5 Jahre lang besitzen und dann an das Erzstift zurückgeben.

Der Extrakt beinhaltet in lateinischer Sprache die Passagen des Osnabrücker Friedensvertrages, die das Erzbistum Magdeburg betreffen, welches nun an das Haus Brandenburg gefallen war.