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Mittwoch, 26. Februar 2014

Scrapbook - 26.02.2014

Während der Recherche zu meinem heutigen Chronik-Eintrag für den 26. Februar Ao. 1403 ist mir aufgefallen, dass die Hinrichtung des Salzgrafen Hans von Hedersleben im Jahre 1412 nicht nur mit dessen Ernennung durch den Erzbischof zu tun hatte.

Der Rat der Stadt Halle hatte ja gegen die Ernennung eines Salzgrafen durch den Erzbischof deshalb protestiert, weil er sich in seinen Rechten eingeschränkt sah. Es wurde behauptet, ein Salzgraf wäre von der Stadt zu benennen und vom Erzbischof lediglich zu bestätigen. Erzbischof Günther II. hätte also gegen geltenden Brauch verstoßen.

Nun jedoch bekommt die Sache noch einen faden Nachgeschmack. Denn offensichtlich hat der Rat der Stadt den Salzgrafen auch aus schlichter Gier hingerichtet.
Wie in meinem Chronik-Eintrag für den heutigen Tag zu lesen ist, befand sich der Rat der Stadt zur damaligen Zeit im Besitz eines Großteils der Münzei.
Indem der Rat keine neuen Münzen schlagen ließ, vermied er Kosten, die den Zins aus diesen Zolleinnahmen geschmälert hätten.

Nun hatte Erzbischof Günther II. im Jahre 1408 aber einen neuen Salzgrafen bestimmt, der gleichzeitig Münzmeister der Stadt wurde. Und Hans von Hedersleben wagte es obendrein, sein Amt ernst zu nehmen und neue Pfennige zu schlagen. Dadurch wurde der Zinsgewinn für den Rat der Stadt empfindlich reduziert.

Das war also der zweite Grund, weshalb der Salzgraf der Falschmünzerei beschuldigt wurde, obwohl sich dafür keinerlei Beweise fanden. Auf ein ordentliches Verfahren konnte man es nicht ankommen lassen, denn dann wäre Hans von Hedersleben unzweifelhaft freigesprochen worden. Demzufolge konnte die Verurteilung und die darauf folgende Hinrichtung auf dem Scheiterhaufen nur in einer Nacht-und-Nebel-Aktion stattfinden. Pfui, Ihr Ratsherren!

26. Februar Ao. 1403

Des Raths zu Magdeburg Revers über den mit Ertzbischoff Albrechten getroffenen Vergleich wegen der verbrandten Müntze, Müntz-Schlag und Freyheit des Neuen Marckts.



Bis ins 15. Jh. hinein wurden allgemein Hohlmünzen geprägt, die sich ziemlich schnell abnutzten und daher eingeschmolzen und neu geprägt werden mussten. Um die Kosten dieses Verfahrens zu decken, wurde die sogenannte Münzei erhoben, ein Zoll auf alle ein- und ausgehenden Waren in einem Marktort. Wie das Münzrecht selbst, gehörten auch die Einnahmen aus der Münzei dem Landesherrn, hier also dem Erzbischof.

Wenn die Erzbischöfe Geld brauchten, dann vergaben sie oft wiederkäuflich einen Anteil an den Überschüssen aus der Münzei an Privatpersonen. Das heißt, eine Person leiht dem Erzbischof einen bestimmten Betrag Geldes und bekommt dafür einen jährlichen Zins aus einem bestimmten Anteil an der Münzei, bis die Schuld beglichen ist und der Anteil also zurückgekauft wird.

Deshalb wurde die Münzei in Marken (Anteile) aufgeteilt. Es gab schwere Marken und kleine Marken. Die schweren Marken trugen einen unveränderlichen Zins und auf die kleinen Marken wurde der restliche Überschuss (so vorhanden) aufgeteilt. Aus dieser Aufteilung der Münzei resultiert unsere Währungsbezeichnung Mark.

Zu Ende des 14. Jh. war ein Großteil der Münzei, und damit die Zinserträge derselben, in den Händen des Rates der Stadt Halle. Dieser war natürlich darauf bedacht, so viel Kapital wie möglich aus den Zinsen zu schlagen und ließ daher keine neuen Münzen prägen, um diese Kosten zu vermeiden. Der Zoll für die Münzei wurde aber dennoch erhoben. Deshalb befanden sich in dieser Zeit viele auswärtige Münzen in Halle im Umlauf, so z.B. Prager und Meißnische Groschen.

Erzbischof Albrecht IV. (1382 - 1403 im Amt) passte dieser Zustand nicht, weil er dadurch keinen Einfluss auf den Wert der Münzen hatte. Es entstand Streit zwischen dem Erzbischof und dem Rat der Stadt Halle.
Möglicherweise wurde Erzbischof Albrecht IV. durch diesen Streit bewogen, im Jahre 1399 einen Vertrag mit dem Münzmeister Koselitz zu Magdeburg über das Schlagen einer Partie neuer Münzen (Magdeburgische Pfennige) abzuschließen.

Diese neuen Münzen jedoch waren geringwertiger als die bisher gebräuchlichen und die Handwerker zu Magdeburg begannen deshalb im Jahre 1402 einen Aufruhr, in dessen Verlauf das Münzhaus in Magdeburg abgebrannt und niedergerissen wurde.

Der Erzbischof schlug darauf die Stadt Magdeburg in Bann und der Rat der Stadt musste sich mit dem Erzbischof über den Vorfall vergleichen.
In vorliegendem Dokument bestätigt der Rat die Ergebnisse dieses Vergleichs, wonach sich die Magdeburger verpflichten, das Münzhaus wieder aufzubauen.
Des Weiteren versichern sie, in Zukunft die ausgegebenen Münzen anzuerkennen, wie es seit Alters her Brauch war.
Dafür soll der Erzbischof die Stadt bei all ihren Rechten an der Münzei und am Neuen Markt belassen.
Zusätzlich wird die Zahlung einer Summe von "zweitausend Schock Kreuzgroschen" - also 120.000 Kreuzgroschen - als Schadenersatz an den Erzbischof vereinbart, neben anderen kleineren Spenden.
Im Gegenzug befreit der Erzbischof die Stadt vom Bann und stellt alle Vorladungen und Verfolgungen ein.

Starker Tobak!