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Montag, 28. Juli 2014

28. July Ao. 1529

Des Raths zu Halle Verpflichtung, daß das Hospital am Neuen Stifft soll abgebrochen und an die Moritzkirche wieder erbauet werden. 



Das Hospital St. Cyriaci wurde im Jahre 1341 an der Stelle errichtet, wo heute die Neue Residenz zu finden ist. Ursprünglich hieß es das Neue Hospital und wurde erst später nach dem Schutzheiligen der Hospitalkapelle benannt. Es war das vierte Hospital der Stadt, neben den Hospitälern St. Antonius (Sondersiechenhaus in den Bockshörnern), St. Johannis (Moritzkloster) und St. Cunegund (Komturei des Deutschen Ritterordens, Salinehalbinsel).

Das Hospital gehörte zur Armenversorgung der Stadt Halle und wurde vom Rat und der gesamten Bürgerschaft gestiftet.

Im Jahre 1529 wurde das Hospital St. Cyriaci in das mittlerweile verlassene Johannis-Hospital im Moritzkloster verlegt, weil Kardinal Albrecht den Bauplatz für seinen Stadtpalast (heute Neue Residenz) brauchte.

Am 28. Juli Ao. 1529 bestätigt der Rat der Stadt Halle, dass er auf einstimmigen Beschluss das ganze Areal, auf dem das Hospital St. Cyriaci steht, bis hinunter zum Klaustor an Kardinal Albrecht übergibt. Die Stadt wird auf eigene Kosten sämtliche Gebäude des Hospitals niederbrechen, alle Materialien wegschaffen und das Hospital an der Stadtmauer bei dem St. Moritz Kirchhof neu einrichten. Dort werden alle notwendigen Gebäude wieder errichtet. Jedoch sollen die Prediger-Mönche, die seit 1520 im Moritzkloster leben, am Ein- und Ausgang in ihr Kloster und ihre Kirche nicht gehindert werden.

Kardinal Albrecht hatte nicht nur wegen des Bauplatzes für seinen Stadtpalast auf den Abriss gedrungen, sondern auch wegen des "bösen Geruchs", der zum Neuen Stift und zur Domkirche herüberzog.

Der Rat der Stadt bedankt sich mit dieser Verpflichtung außerdem für Kardinal Albrechts Großzügigkeit, die Neumühle an die Stadt übergeben zu haben.

Damit Kardinal Albrecht in seinem künftigen Stadtpalast nicht von unberufenen Blicken belästigt wird, verspricht der Rat der Stadt weiter, die Fenster im Klaustor zu vermauern, die auf den Bauplatz gehen. Letztlich ließ der Kardinal seine Residenz so dicht an das Klaustor bauen, dass diese Maßnahme nicht notwendig gewesen wäre.

Zusätzlich verpflichtet sich der Rat der Stadt in diesem Dokument, auf dem Martinsberg einen Begräbnisplatz einzurichten, auf dem alle Bürger und Einwohner der Stadt bestattet werden sollen.
In dieser Zeit begann man in Deutschland allgemein, die Toten außerhalb der Stadtmauern zu begraben. Bisher hatten Bestattungen auf den Kirchhöfen rund um die Kirchen der Städte stattgefunden und nur Massengräber in Pestzeiten wurden vor die Stadttore gelegt. Doch nun änderte sich dies und Kardinal Albrecht hatte auch für Halle die Anweisung gegeben, einen zentralen Friedhof außerhalb der Stadtgrenzen anzulegen.
Diesen Begräbnisplatz auf dem Martinsberg kennen wir noch heute als Stadtgottesacker. Die Stadt umgab das Areal mit einer Mauer, die dann ab 1557 nach Entwürfen von Nickel Hoffmann mit Schwibbögen und Grüften ausgestattet wurde.

In dem Dokument wird weiterhin erwähnt, dass die Einwohner aufgefordert werden sollen, die Schweinemast und Ställe an Orte außerhalb der Stadt zu verlegen, damit die Lärm- und Geruchbelästigung abgestellt wird.

Samstag, 26. Juli 2014

26. July Ao. 1529

Revers des Raths zu Halle wegen erlangter Neumühle.



Der Rat der Stadt Halle bestätigt den Vertrag über die Übereignung der Neumühle vom Vortag.
Die Stadt verpflichtet sich, alle Vorschriften getreulich einzuhalten und versichert dies auch für kommende Generationen.
Sollten dennoch Streitigkeiten entstehen, verpflichtet sich die Stadt, diese innerhalb von 6 Monaten zu regeln oder aber die Neumühle wieder an den Erzbischof oder seine Nachfolger zu übergeben.

Freitag, 25. Juli 2014

25. July Ao. 1529

Cardinal und Ertzbischoff Alberti Uebereignung der Neumühle an den Rath zu Halle.



Kardinal Albrecht hatte, um sein Neues Stift errichten zu können, die Güter des Klosters zum Neuen Werk eingezogen. Dazu gehörte auch die Neumühle über den Mühlgraben zwischen der Moritzburg und dem Stift.

Die Neumühle ist übrigens die jüngste Mühle in Halle gewesen und vor 1283 erbaut worden. Außerdem gab es in Halle die Mühle zu Gimritz (Vorwerk Gimritz auf der Peißnitzinsel), die Steinmühle, die Mühle zu Trotha und die Mühle zu Böllberg. Vor der Reformation gehörten alle diese Mühlen dem Kloster zum Neuen Werk; später gelangten die Neumühle und die Mühle zu Gimritz an die Stadt Halle. Die übrigen Mühlen wurden zum Amt Giebichenstein geschlagen.

In diesem Dokument übergibt Kardinal Albrecht die Neumühle an den Rat der Stadt Halle mit der Bedingung, dass die Stadt keine neuen Mühlen baut und die bestehenden nicht erweitert. Ausgenommen hiervon war der schon genehmigte Aufbau eines neuen Stockwerks auf die Neumühle.
Die Mühle selbst soll mit ihren Dämmen und dem Wasserschutz in gutem Stand gehalten werden, ohne jedoch jemand anders zu behindern oder Schaden zu tun. Insbesondere darf die dicht daneben stehende Walkmühle keinen Schaden nehmen.

Weiterhin sollte für die Mönche zum Neuen Werk (egal, ob sie noch im Kloster leben oder woanders Wohnung finden) wöchentlich 15 Scheffel Getreide unentgeltlich gemahlen werden. Das Neue Stift sollte wöchentlich 20 Scheffel gemahlenes Getreide erhalten und so viel Malz, wie zum Bierbrauen benötigt wird. Darüber hinaus hatte die Stadt jedes Jahr am Martinstag (11. November) 12 gemästete Schweine an das Neue Stift zu liefern.

Übrigens ist neun Jahre später festgelegt worden, dass der Rat statt der 12 Mastschweine jedes Jahr 60 Gulden zahlt. Waren die Schweine etwa nicht fett genug?