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Montag, 11. November 2013

11. November Ao. 1482

Stephan Mittags, Ritters des heiligen Grabes und Bürgers zu Halle Bittschreiben an den Rath daselbst, daß er auff seinen, zu denen gestiffteten drey geistlichen Lehen in Unser Lieben Frauen-Kirche, angeschafften Ornat Obsicht haben wolle.




Stephan Mittag war ein Bürger der Stadt Halle, der eine Wallfahrt nach Jerusalem unternommen hatte und dort Ritter des Heiligen Grabes geworden war. Zusammen mit seiner Ehefrau Margarethe hat er 1464 einen Altar St. Thomas & St. Barbara in der Marienkirche gestiftet, insgesamt 34 Gulden jährlichen Einkommens zur Bewirtschaftung gegeben und darüber hinaus ein kostbares Ornat (festliches Gewand) und Altarschmuck angeschafft.

Damit nach seinem Tode das Ornat, welches in einem Tabernakel (Schrank, in dem Hostien und andere heilige Geräte gelagert werden) verwahrt wurde, nicht abhanden kommt oder gestohlen werden kann, bestimmt Stephan Mittag, dass nur der älteste Priester der Kirche den Schlüssel zu dem Tabernakel haben darf und ihn allzeit mit sich zu führen hat. Er darf den Schlüssel nicht im Schloss stecken lassen und die beiden anderen Priester sollen keinen Zugang zu dem Schlüssel haben.
Offensichtlich ist zu seinen Lebzeiten schon eine seiner kostbaren Schenkungen abhanden gekommen. Das erklärt seine Sorge.
Nun bittet er den Rat der Stadt Halle, nach seinem Tode darüber zu wachen, dass seine Verfügungen eingehalten werden.

Dienstag, 24. September 2013

24. September Ao. 1482

Willkühr der Stadt Halle, von Ertzbischoff Ernesto confirmirt und promulgirt.




Die Stadt Halle begehrte seit jeher gegen die Herrschaft der Erzbischöfe zu Magdeburg auf und strebte danach, eine Freie Reichsstadt zu werden. Dies führte immer wieder zu Streitigkeiten und Kämpfen.

Erzbischof Ernst, im Jahre 1476 im Alter von 15 Jahren zum Erzbischof von Magdeburg erwählt, wollte den Freiheitsbemühungen der Stadt ein für allemal ein Ende setzen. Deshalb erließ er am 18. März 1479 eine neue Regimentsordnung (Verfassung) für die Stadt, nach der sich jeder Bürger zu richten hatte.

Daraufhin erarbeitete der Rat der Stadt eine neue eigene Willkür, die Erzbischof Ernst am 24. September 1482 bestätigte und durch Verkündung in Kraft treten ließ.

Diese Willkür galt bis zum 01. Dezember 1687, als Halle als Teil des Herzogtums Magdeburg eine neue Regimentsordnung erhielt.