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Montag, 1. September 2014

01. September Ao. 1327

Ertzbischoff Otto zu Magdeburg erklähret die von Halle an Ertzbischoff Burchards Tode unschuldig, bekräfftiget ihre Privilegia, und verspricht, sie zu schützen.



Erzbischof Burchard III. aus dem Geschlecht derer von Mansfeld, von 1307 bis 1325 im Amt, muss seinem Naturell nach eher Raubritter denn Geistlicher gewesen sein. Seine Herrschaft war von windigen Geschäften, Vertragsbruch und Erpressungen geprägt. Insbesondere die Städte des Erzbistums hatten so zu leiden, dass es z.B. zu Beginn des Jahres 1315 in Magdeburg zur Gefangennahme des Erzbischofs kam.
Das wüste Treiben des Erzbischofs führte zum Ewigen Bündnis zwischen den Städten Magdeburg und Halle am 05. Februar Ao. 1324. In dem Vertrag schworen sich die Städte Beistand gegen den Erzbischof.
Letztlich wurde Erzbischof Burchard am 29. August Ao. 1325 von einigen verschworenen Städten gefangen gesetzt und am 21. September selbigen Jahres während seiner Haft erschlagen.

Magdeburg und Halle wurden wegen dieses Totschlages in Reichsacht und Bann geschlagen.

Als Landgraf Otto von Hessen im Jahre 1327 zum Erzbischof von Magdeburg ernannt wurde, bemühte sich dieser sofort um die Wiederherstellung der Ordnung in seinen Landen und hatte über die Folgen des Totschlags zu entscheiden. Zunächst erklärte er im Jahre seiner Ernennung die Stadt Halle für unschuldig an der Ermordung des Erzbischofs, zwei Jahre später erreichte er - unter Auflagen - den Widerruf der Acht durch Kaiser Ludwig IV..

Im vorliegenden Dokument vom 01. September Ao. 1327 erklärt er die Stadt Halle für unschuldig, bestätigt sie in ihren Privilegien und sichert der Stadt seinen Schutz zu. Außerdem verspricht er, Gesandte nach Rom zu schicken, um auch den Papst davon zu überzeugen, dass die Stadt Halle unschuldig sei und sie vom Bann zu lösen.

Trotzdem dauerte es noch geraume Weile, bis die Stadt vom Kirchenbann befreit wurde. Erst am 18. Oktober Ao. 1333 hob Erzbischof Otto den Bann gegen die Stadt Halle auf und versprach später nochmals, die Bestätigung des Papstes zu erwirken. Papst Benedictus XII. bestätigte am 01. März Ao. 1335 die Unschuldserklärung Erzbischof Ottos für die Stadt Halle und beauftragte Bischof Dietrich zu Havelberg als päpstlichen Kommissar damit, den Sachverhalt nochmals zu untersuchen und die Stadt Halle freizusprechen.

Papst Johannes XXII. hatte Magdeburg bereits im Jahre 1331 aus dem Bann entlassen.

Mittwoch, 16. Juli 2014

16. July Ao. 1325

Des Dom-Capitels Verschreibung, daß wenn Ertzbischoff Burchard zu Magdeburg denen intus benanten Grafen und Herrn, und den Städten Magdeburg, Halle, und Calbe Unrecht oder Schaden thäte, sie ihn zu dessen Ersetzung anhalten oder ihm nicht beiystehen wollen.



Erzbischof Burchard III., von 1307 bis 1325 im Amt, muss seinem Naturell nach eher Raubritter denn Geistlicher gewesen sein. Seine Herrschaft war von windigen Geschäften, Vertragsbruch und Erpressungen geprägt. Insbesondere die Städte des Erzbistums hatten so zu leiden, dass es z.B. zu Beginn des Jahres 1315 in Magdeburg zur Gefangennahme des Erzbischofs kam.
Das wüste Treiben des Erzbischofs führte zum Ewigen Bündnis zwischen den Städten Magdeburg und Halle am 05. Februar Ao. 1324. In dem Vertrag schworen sich die Städte Beistand gegen den Erzbischof.
Letztlich wurde Erzbischof Burchard am 29. August Ao. 1325 von einigen verschworenen Städten gefangen gesetzt und am 21. September selbigen Jahres während seiner Haft erschlagen.

Anfangs waren die Herren des Dom-Kapitels durchaus auf Seiten des Erzbischofs und unterstützten ihn nach Kräften. Weil er jedoch trotz mehrerer Vergleiche seine Unarten nicht ließ, rückte das Dom-Kapitel im Spätherbst 1324 von ihm ab.

Unser Dokument nun sichert den Städten Magdeburg, Halle und Calbe die Unterstützung des Dom-Kapitels gegen den Erzbischof zu und verpflichtet ihn zu Schadenersatz bzw. gibt den Städten das Recht, ihm den Gehorsam zu verweigern.
Diesem Bündnis traten auch die Städte Burg und Haldensleben bei.

Montag, 17. März 2014

17. März Ao. 1324

Verbündnüß Graff Burchards zu Mansfeld und der Stadt Halle, einander im Kriege mit 20 Mann beyzustehen, und wie es mit Theilung der Beute zu halten.



Unter der Herrschaft des amtierenden Erzbischofs Burchards III. hatten insbesondere die Städte im Erzbistum Magdeburg zu leiden. Der Erzbischof, aus einer Nebenlinie der Herren von Querfurt stammend und Graf von Schraplau, war ein rücksichtsloser Gesell und trachtete danach, auf jede erdenkliche Weise die Macht und das Vermögen des Erzstifts zu mehren.

Zu diesem Zwecke erhob er in den Städten vielfach neue Steuern oder erhöhte die Steuerlast für die Bürger. Da sich die Städte zur Wehr setzten, bekämpfte er sie sowohl offen militärisch als auch durch Sanktionen oder Gefangennahme ihrer Bürger.

Gegen dieses Raubrittertum suchten sich die Städte zu wappnen und gingen Bündnisse miteinander und mit Adligen der Umgebung ein. Das ewige Bündnis zwischen den Städten Halle und Magdeburg, geschlossen am 05. Februar 1324, entsprang diesem Umstand.

Ein weiterer Verbündeter der Stadt Halle wurde Graf Burchard IV. von Mansfeld. Beide Seiten verpflichteten sich, im Kriegsfall einander beizustehen und jeweils 20 Mann in Waffen zu entsenden. Eventuelle Beute sollte gütlich entsprechend der Anzahl der kämpfenden Männer aufgeteilt werden.
In den ersten vierzehn Tagen des Einsatzes soll derjenige die Verpflegung der Männer übernehmen, der Hilfe erbeten hat. Dauert der Einsatz länger als vierzehn Tage, hat jeder für seine eigene Verpflegung zu sorgen.
Für angerichteten Schaden kommt jede Partei selbst auf.

Nach Abschluss dieser Bündnisse hat die Stadt Halle dem Erzbischof den Gehorsam aufgekündigt und einen Fehdebrief verfasst, in dem alle Beschwerden gegen Erzbischof Burchard III. aufgelistet wurden. Nun versuchten die Städte dem Erzbischof nach Kräften zu schaden und der Erzbischof setzte seine Kämpfe gegen die Städte und deren Verbündete fort.

Ein Vergleich beider Parteien konnte erst am 14. Oktober 1324 erreicht werden.
Erzbischof Burchard III. jedoch hielt sich nicht an den vereinbarten Frieden und brachte es mit seiner Wüterei sogar soweit, dass das Domkapitel sich auf die Seite der Städte stellte. Schlussendlich wurde Burchard III. nach Magdeburg gelockt und dort am 29. August 1325 im erzbischöflichen Palast in Haft genommen. Er schickte nach den Domherren, die mit den Bürgern um seine Freiheit verhandeln sollten. Aber von den Herren mochte niemand kommen.
Am 21. September 1325 schließlich brachte man den Erzbischof auf das Magdeburger Rathaus in das Arme-Sünder-Gefängnis und stellte ihm 4 Wachen bei, je eine aus den Städten Magdeburg, Halle, Burg und Calbe. Noch in derselben Nacht wurde Erzbischof Burchard III. von seinen Wachen im Gefängnis erschlagen.

Montag, 6. Januar 2014

06. Januar Ao. 1335

Ottonis Ertzbischoffs zu Magdeburg Sententz, darinn er gesamte Bürgerschafft zu Halle, nach eingezogener Erkundigung an dem Tode Ertzbischoffs Burchardi völlig unschuldig erklähret.



Erzbischof Burchard, von 1307 bis 1325 im Amt, muss seinem Naturell nach eher Raubritter denn Geistlicher gewesen sein. Seine Herrschaft war von windigen Geschäften, Vertragsbruch und Erpressungen geprägt. Insbesondere die Städte des Erzbistums hatten so zu leiden, dass es z.B. zu Beginn des Jahres 1315 in Magdeburg zur Gefangennahme des Erzbischofs kam.
Das wüste Treiben des Erzbischofs führte zum Ewigen Bündnis zwischen den Städten Magdeburg und Halle am 05. Februar 1324. In dem Vertrag schworen sich die Städte Beistand gegen den Erzbischof.
Letztlich wurde Erzbischof Burchard am 29. August 1325 von einigen verschworenen Städten gefangen gesetzt und am 21. September selbigen Jahres während seiner Haft erschlagen.

Erzbischof Otto, von 1327 bis 1361 im Amt, hatte den Mord zu untersuchen und die Folgen hieraus zu erklären.
Gleich nach seinem Amtsantritt hatte er am 01. September 1327 schon einmal die Stadt Halle für unschuldig befunden und dies öffentlich kundgetan. Am 19. Juni 1330 wurde diese Erklärung von ihm nochmals bekräftigt und am 18. November 1333 sprach er die Stadt vom Bann los.
Nunmehr befreit er die gesamte Bürgerschaft der Stadt Halle von jedweder Schuld am Tode Erzbischof Burchards, weil dreimal bekanntlich besser hält als ein- oder zweimal.
Spaß beiseite, dieser Akt war erforderlich, weil die Stadt nun auch gern die Bestätigung des Papstes haben wollte. Diese Bestätigung versprach Erzbischof Otto auf eigene Kosten einzuholen und ließ sich von der Stadt 600 Mark Silber zahlen, für die er das Schloss Giebichenstein zu Pfand gab. Hierzu gibt es ein gesondertes Dokument.

In der Unschuldserklärung bestimmt der Erzbischof für alle Bürger der Stadt Halle und ihre Nachkommen, dass der Vorfall ihre Ehre nicht beschädigen darf und ihnen daraus kein Schaden entstehen soll. Er verspricht für sich und seine Nachkommen (im Amte), die Stadt nach besten Kräften zu fördern, sie zu schützen und Beistand zu leisten. Der Mordfall soll gegenüber der Stadt weder von ihm noch dem Domkapitel, noch von seinen Nachfolgern je wieder angesprochen werden und es werden jedwede möglichen Forderungen nach geistlichem oder weltlichem Recht gegen die Stadt ausgeschlossen.

Samstag, 16. November 2013

16. November Ao. 1338

Bischoff Dietrichs zu Havelberg, als Päbstl. Commissarii, Instrument und Abschied, in welchen er nach vorgängiger Untersuchung der Sache die Hallischen an Ertzbischoff Burchards Tode unschuldig erkläret.


Theodorici Episcopi Havelbergensis, qua Commissarii Papalis, literae, quibus causa cognita Hellenses innocentes de morte Burchardi Archiepiscopi Magdeburg. declaruntur.




Erzbischof Burchard III. aus dem Geschlecht derer von Mansfeld, von 1307 bis 1325 im Amt, muss seinem Naturell nach eher Raubritter denn Geistlicher gewesen sein. Seine Herrschaft war von windigen Geschäften, Vertragsbruch und Erpressungen geprägt. Insbesondere die Städte des Erzbistums hatten so zu leiden, dass es z.B. zu Beginn des Jahres 1315 in Magdeburg zur Gefangennahme des Erzbischofs kam.
Das wüste Treiben des Erzbischofs führte zum Ewigen Bündnis zwischen den Städten Magdeburg und Halle am 05. Februar 1324. In dem Vertrag schworen sich die Städte Beistand gegen den Erzbischof.
Letztlich wurde Erzbischof Burchard am 29. August 1325 von einigen verschworenen Städten gefangen gesetzt und am 21. September selbigen Jahres während seiner Haft erschlagen.

Magdeburg und Halle wurden wegen dieses Totschlages in Reichsacht und Bann geschlagen.

Als Landgraf Otto von Hessen im Jahre 1327 zum Erzbischof von Magdeburg ernannt wurde, bemühte sich dieser sofort um die Wiederherstellung der Ordnung in seinen Landen. Zunächst erklärte er im Jahre seiner Ernennung die Stadt Halle für unschuldig an der Ermordung des Erzbischofs, zwei Jahre später erreichte er - unter Auflagen - den Widerruf der Acht durch Kaiser Ludwig IV.. Im Jahre 1331 entließ Papst Johannes XXII. Magdeburg auch aus dem Bann.

Am 18. Oktober 1333 hob Erzbischof Otto den Bann gegen die Stadt Halle auf und versprach später, die Bestätigung des Papstes zu erwirken. Papst Benedictus XII. bestätigte am 01. März 1335 die Unschuldserklärung Erzbischof Ottos für die Stadt Halle und beauftragte Bischof Dietrich zu Havelberg als päpstlichen Kommissar damit, den Sachverhalt nochmals zu untersuchen und die Stadt Halle freizusprechen.
Oben genanntes Dokument enthält die Absolution des päpstlichen Kommissars für die Stadt Halle.

Montag, 14. Oktober 2013

14. October Ao. 1324

Compromiss zwischen Ertzbischoff Burcharden zu Magdeburg eines, und Graf Bussen zu Mansfeld, dem Rath zu Magdeburg, Halle und Calbe andern Theils, auf 8 erwehlte Schieds-Leute, sie wegen ihrer Streitigkeiten aus einander zu setzen.




Erzbischof Burchard III. aus dem Geschlecht derer von Mansfeld, von 1307 bis 1325 im Amt, muss seinem Naturell nach eher Raubritter denn Geistlicher gewesen sein. Seine Herrschaft war von windigen Geschäften, Vertragsbruch und Erpressungen geprägt. Insbesondere die Städte des Erzbistums hatten so zu leiden, dass es z.B. zu Beginn des Jahres 1315 in Magdeburg zur Gefangennahme des Erzbischofs kam.
Das wüste Treiben des Erzbischofs führte zum Ewigen Bündnis zwischen den Städten Magdeburg und Halle am 05. Februar 1324. In dem Vertrag schworen sich die Städte Beistand gegen den Erzbischof.
Letztlich wurde Erzbischof Burchard am 29. August 1325 von einigen verschworenen Städten gefangen gesetzt und am 21. September selbigen Jahres während seiner Haft erschlagen.

Graf Burchard IV. von Mansfeld, Busso genannt, hatte sich davon überzeugt, dass Erzbischof Burchard mit den Bürgern der Städte seines Erzbistums tyrannisch verfuhr und wandte sich von diesem ab.

In den Streitfällen zwischen dem Erzbischof und den Städten Magdeburg, Halle und Calbe entschied Graf Busso von Mansfeld nun, dass sich 8 namentlich bestimmte Schiedsleute mit den Sachverhalten zu befassen hatten und eine einvernehmliche Lösung finden sollten.