Mittwoch, 12. März 2014

12. März Ao. 1446

Churfürst Friedrichs zu Sachsen Einwilligung, daß der Rath zu Halle den Wegepfennig erhöhen möge. 



Die Stadt Halle hatte dafür zu sorgen, dass Wege, Stege und das Steinpflaster innerhalb des Stadtgebietes in gutem Zustand erhalten wurden.
Zu diesem Zweck wurde an den Toren der Stadt der Wegepfennig erhoben. Das Wegegeld war für Wagen und Karren zu zahlen.
Einige Jahrhunderte später wurde das Wegegeld pro Kopf erhoben und Fuhrwerke und Gespanne wurden extra berechnet.

Abends hatten die Torwächter die Einnahmen des Tages im Marktamt abzuliefern.

Bisher war ein Wegegeld von 1 Pfennig für einen Wagen zu zahlen. Doch das war nicht mehr genug, um die Kosten für die Instandhaltung der Straßen und Wege zu decken. Deshalb beschloss der Rat der Stadt, nunmehr 3 Pfennige Wegegeld für Wagen und 1 1/2 Pfennige für Karren zu fordern.

Dies jedoch stieß bei Kurfürst Friedrich II. von Sachsen auf Unwillen, denn seine Untertanen waren am meisten betroffen, wenn sie in Halle Salz einkauften.

Letztlich jedoch hatte Friedrich der Sanftmütige ein Einsehen in die Notwendigkeit und willigte mit diesem Brief in die Erhöhung ein.

Montag, 10. März 2014

10. März Ao. 1420

Ertzbischoff Günthers zu Magdeburg Gnadenbrieff Coppe Pißkern Bürgern zu Halle wegen seiner Aussöhnung ertheilet.



Das Geschlecht derer von Pißker lebte seit mindestens 1376 in Halle und gehörte zur Pfänneraristokratie.
Die Familie besaß ein Rittergut in Diemitz und das Dorf Diemitz zu Lehen.

Coppe Pißker, um den es in diesem Eintrag geht, war ab 1386 Bornmeister über den Meteritzbrunnen in Halle und ab 1417 Ratsmeister zu Halle.

Offensichtlich hatte jener Coppe Pißker sich des Vertragsbruchs schuldig gemacht, denn er wurde im Jahre 1420 in der Burg Giebichenstein gefangen gehalten und musste 600 Schock Groschen (also 36.000 Groschen) Strafe erlegen, um seine Freiheit wieder zu erlangen.
Erzbischof Günther II. gewährt ihm auf Bitte des Rats der Stadt Halle erneut seine Huld mit diesem Brief.

Sonntag, 9. März 2014

09. März Ao. 1427

Absag- und Fehde-Brieff derer von Kotzen, von Hacke und von Quartier an die Stadt Halle.



Wir befinden uns in einer Zeit, in der die Kämpfe zwischen den Städten und dem Erzbischof als Landesherrn ihren Höhepunkt erreichen. Halle, immer noch darauf bedacht, die Unabhängigkeit vom Erzstift zu erlangen und sich als freie Reichsstadt zu behaupten, wehrte sich gegen alle Restriktionen, die der Stadt vom Erzbischof auferlegt wurden. Um die Stadtverteidigung besser organisieren zu können, wurde Henning Strobart als Stadthauptmann in Dienst gestellt.

Dieser jedoch, so sollte sich in der Zukunft erweisen, kochte sein eigenes Süppchen und hetzte bewusst Stadt und Erzbischof sowie Landadel gegeneinander.

Erzbischof Günther II. (1403 - 1445 im Amt), schon oft von der Stadt herausgefordert (nicht zuletzt durch die städtische Verurteilung und Hinrichtung des Salzgrafen Hans von Hedersleben im Jahre 1412), hatte am 18. Februar 1426 seinen Bruder, Graf Heinrich von Schwarzburg, zum Hauptmann des Erzstifts ernannt. Eine offene Fehde mit der Stadt Halle konnte sich Erzbischof Günther zu der Zeit wohl nicht leisten, gestattete seinem Hauptmann und dem Landadel aber ausdrücklich, der Stadt so viel Schaden wie möglich zu tun.

So wurden denn in dieser Zeit viele Bürger auf offener Straße beraubt, Handelswaren wurden nicht in die Stadt gelassen und die Salzausfuhr wurde sabotiert.
Die Stadt wehrte sich mit ähnlichen Mitteln, zog brandschatzend durch Trotha, Reideburg, Bruckdorf und Dieskau. Es wurden Ernten verbrannt und Häuser zerstört.

Als die Stadt Magdeburg auch noch mit Fürst Bernhard zu Anhalt-Bernburg in Streit geriet und Halle gemäß dem geschlossenen Ewigen Bündnis um Beistand anrief, eskalierte der Streit. Die Hallischen wurden von dem Bernburger verjagt und auf dem Rückzug in die Heimat ließ Strobart die fürstlichen Vorwerke und Dörfer plündern und brandschatzen.

Glücklicherweise kam zu der Zeit Herzog Wilhelm von Braunschweig in die Gegend und schlichtete den Streit. Er brachte den Erzbischof und die Städte dazu, einen Vergleich miteinander zu schließen.

Weder der Erzbischof noch die Stadt Halle - von Henning Strobart aufgehetzt - waren geneigt, die Vereinbarungen des Vergleichs einzuhalten und suchten nach Gelegenheiten, dem anderen Schaden zuzufügen.
Erzbischof Günther II. wollte aber nicht öffentlich als Vertragsbrecher dastehen und stachelte daher im Geheimen den Landadel auf, Streit anzufangen.

So entsagten denn auch die von Kotzen, von Hacke und von Quartier der Stadt und sandten ihr am 09. März 1427 einen offenen Fehdebrief.
In der Folge wurden die Bürger der Stadt Halle auf den Straßen im Umland angegriffen, beraubt und gefangen genommen.

Die Stadt Halle rief ihre Bundesgenossen aus Magdeburg, Braunschweig, Goslar und Helmstädt zu Hilfe, griffen Wettin (welches den Herren von Ammendorf gehörte) mit Raub und Brand an und plünderten später Ammendorf, welches damals die Herren von Kotze besaßen. Dort wurde das Vorwerk und Getreide im Wert von 1.000 Gulden verbrannt.

Letztlich verglich sich die Stadt zuerst mit denen von Kotze und später durch Intervention des Domkapitels erneut mit dem Erzbischof. Natürlich kostete auch dieser Vergleich die Stadt wieder einen Haufen Geld. Wie viel genau, ist leider nicht überliefert.

Donnerstag, 6. März 2014

06. März Ao. 1391

Ertzbischoff Albrechts von Magdeburg Vertrag mit denen von Halle wegen der Juden.



Über das Judendorf zwischen damaliger Ulrichkirche und der Vorstadt Neumarkt habe ich schon in meinem Chronik-Eintrag zum 25. Februar Ao. 1446 berichtet.

Darin heißt es, dass die Juden üblicherweise der Gerichtsbarkeit des Erzbischofs unterlagen und an ihn (bzw. sein Amt Giebichenstein) die regelmäßigen Abgaben zu leisten hatten. Im Gegenzug standen die Juden unter dem Schutz und Geleit des Erzbischofs.

Da sie sich jedoch oft und regelmäßig innerhalb der Stadt Halle aufhielten, suchten sie oftmals auch beim Rat der Stadt ihre Vergleitung (Schutz vor dem Pöbel).

So wurde die Zuständigkeit für die Juden immer hübsch zwischen Erzbischof und Rat der Stadt hin und her geschoben. Jede der beiden Parteien nahm gern den Zins der Juden ein, scheute sich aber davor, Ausgaben zu bestreiten, wie z.B. die Kronsteuer, die bei Regierungsantritt eines neuen Kaisers fällig wurde.

Nun hatte im Jahre 1382 in deutschen Landen die Pest gewütet und große Opfer, auch in Halle, gefordert. Den Juden wurde bei dieser Gelegenheit zur Last gelegt, sie hätten die städtischen Brunnen vergiftet. Daraufhin wurden sie verfolgt und ermordet oder aus der Stadt gejagt. Ihre Häuser wurden vielfach geplündert und angezündet oder auf andere Weise beschädigt.

Nur nach und nach hielten wieder Juden Einzug in Halle.

Über die Zerstörung der Judenhäuser und die Vertreibung bzw. Ermordung der Juden war Erzbischof Albrecht IV. sehr erzürnt und beinahe wäre eine offene Fehde ausgebrochen. Der Rat der Stadt jedoch verstand es, den Erzbischof mit der Zahlung von 300 Schock Meißnische Groschen (also 18.000 Groschen) zu versöhnen und erhielt dafür das Recht, den Jahreszins der Juden einzunehmen. Gleichzeitig hatte die Stadt aber nun wieder für den Schutz der Juden zu sorgen.

Erzbischof Albrecht IV. sichert in dem Vertrag zu, dass er die Juden ungehindert durch seine Gebiete wandern lassen will.

Die Juden selbst mussten aufgrund der alten Registraturen dem Erzbischof 1.000 und dem Rat der Stadt 1.500 Mark Silber erlegen, um die Erlaubnis zum Wiederaufbau ihrer zerstörten Häuser zu erhalten.

Dienstag, 4. März 2014

04. März Ao. 1225

Alberti Ertzbischoffs zu Magdeburg Vergleich zwischen dem Closter zum Neuenwerck und der Stadt Halle, wegen einer Mühle und Weydicht (in den Pulver-Weyden), daß die Stadt dem Closter 200 Marck Silber geben, und dagegen die Mühle abgerissen, und der Platz samt dem Weydicht der Stadt abgetreten werden solle.



Schon im Jahre 1172 hatte Erzbischof Wichmann dem Kloster zum Neuen Werk den Platz geschenkt, den wir heute als Pulverweiden bezeichnen, damit dort eine Mühle angelegt werden konnte.
Das Kloster errichtete dort auch eine Kornmühle, geriet aber mit der Stadt Halle in Streit, weil die Mühle der Stadt das notwendige Wasser entzog.

Deshalb richtet Erzbischof Albrecht II. einen Vergleich zwischen der Stadt und dem Kloster auf, indem man sich auf den Verkauf des Geländes an die Stadt für 200 Mark Silber einigt. Der Erzbischof entschied über den Abriss der Mühle.

Der Stadt Halle verblieb der Platz in den Pulverweiden eigentümlich. Sie wurde jedoch verpflichtet, den Mühlendamm zu belassen und in baulich gutem Zustand zu erhalten.

Das Kloster zum Neuen Werk besaß zur damaligen Zeit noch andere Mühlen um und in Halle, so dass hier kein Verlust entstand. Und im Jahre 1236 kaufte sich das Kloster einen Platz bei St. Georg in Glaucha und errichtete dort eine neue Mühle, die allerdings wegen ähnlicher Streitigkeiten auch bald wieder abgerissen und letztlich durch die Neumühle am Mühlgraben ersetzt wurde.

Zurück zu den Pulverweiden:
Später dann im 16. Jh. wurde auf diesem städtischen Besitz eine Pulvermühle erbaut, die im Jahre 1545 an Benedict Leumann verpachtet wurde. Der Pachtzins betrug jährlich 2 Zentner Pulver.
Da die Pulvermühle des Öfteren in die Luft geflogen ist, wurde sie später verkauft. Der neue Besitzer setzte im Jahre 1692 noch eine Papiermühle daneben, die allerdings auch keinen langen Bestand hatte.

Nun wissen wir wenigstens auch, weshalb die Pulverweiden Pulverweiden heißen. :-)

Montag, 3. März 2014

03. März Ao. 1295

Ertzbischoff Erici zu Magdeburg Vertrag mit den Tempelherren zu Mücheln wegen des Iuris Patronatus zu Wettin.



Mücheln, heute ein Ortsteil der Stadt Wettin im Saalekreis, wurde um 1270 als Rittergut bzw. Kommende des Templerordens genutzt.

Zu dem Tempelherrenhof haben mehrere Güter gehört, darunter der Ort Döblitz (heute ebenfalls Ortsteil von Wettin).

In dem vorliegenden Vertrag tauschen die Templer das Kirchenpatronat zu Weddingen (Goslar) mit dem Kirchenpatronat für Wettin.

Das Kirchenpatronat (Juris Patronatus) beinhaltete üblicherweise die Pflicht des Patrons, die Kirche(n) instandzuhalten und das Recht, neue Pfarrer vorzuschlagen bzw. ein Veto gegen bestimmte Personalien einzulegen. Die Ernennung der Amtsinhaber blieb jedoch immer noch dem Landesherrn (in diesem Fall dem Erzbischof) überlassen.
Der Patron hatte meist auch für die Versorgung der Pfarrer aufzukommen.
Zusätzlich war mit dem Kirchenpatronat ein persönlicher Sitzplatz und das Begräbnisrecht in der jeweiligen Kirche verbunden.

Bereits einige Jahre später erließ Erzbischof Burchard III. den Befehl, sämtliche Kommenden des Templerordens im Erzbistum aufzulösen und die Meister gefangen zu nehmen. Ab 1308 wurde es also auch für die Müchelner Tempelherren ernst. Welches Schicksal sie erlitten, ist leider unklar. Vermutlich sind sie wohl im Jahre 1312 gemeinsam mit den Tempelherren dreier anderer Komtureien im Erzbistum Magdeburg gefangen genommen und später auf dem Scheiterhaufen verbrannt worden. Ihr Vermögen wurde vom Erzbischof eingezogen. 

Sonntag, 2. März 2014

02. März Ao. 1463

Kauffbrief über das Dorff Scherben, so Ertzbischoff Friedrich von denen von Burckersrode erkaufft.



Zscherben war ein Dorf und Freigut unweit von Halle, westlich der Saale gelegen. Im 14. Jh. gehörte das Dorf dem Geschlecht derer von Northausen. Erzbischof Albrecht IV. gab im Jahre 1397 das Dorf erneut den Herren Hans und Dietrich von Northausen zu Lehen.

Von Hans von Northausen fiel das Lehen an die Brüder Caspar und Bernd von Burckhardtroda, Vetretern eines recht alten thüringischen Geschlechts, die einst im Amtsbezirk Eckartsberge im Fürstentum Eisenach beheimatet waren.

Im vorliegenden Kaufvertrag bestätigen die Brüder die Übergabe des gesamten Lehens mit sämtlichen Einkünften, Rechten und Zubehörungen an Erzbischof Friedrich gegen Zahlung von 600 Rheinischen Gulden.

Erzbischof Friedrich schlägt die Neuerwerbung dem Amt Giebichenstein zu.

Im Dreißigjährigen Krieg ist Zscherben fast völlig verwüstet worden und hatte auch nach seinem Wiederaufbau häufige Feuersbrünste zu überstehen, so z.B. im Jahre 1707 und im Jahre 1750.

Heute ist Zscherben ein Ortsteil der Gemeinde Teutschenthal im Saalekreis.