Montag, 9. Juni 2014

09. Juni Ao. 1235

Ertzbischoff Wilbrands zu Magdeburg Confirmation der Güter, so das Jungfrauen-Closter zu S. Georg zu Glauche erlanget.



Das Zisterzienser-Nonnen-Kloster Marienkammer ist schon von Erzbischof Wichmann (1152 - 1192 im Amt) geplant worden, jedoch erst Erzbischof Albertus II. hat das Kloster im Jahre 1231 gestiftet und auf dem Platz des Rittersitzes Volrad erbauen lassen. Die zugehörige Pfarrkirche St. Georg zu Glaucha hatte er vom Kloster zum Neuen Werk durch Tausch erhalten.

Das Nonnenkloster existierte bis 1570, als es im Zuge der Reformation an den Rat der Stadt Halle übergeben wurde und das Hospital St. Cyriaci dorthin verlegt wurde.

Dem Kloster wurden viele Güter verkauft oder geschenkt und Erzbischof Wilbrand bestätigte diesen Besitz.

Im vierten Jahr nach der Stiftung des Klosters handelte es sich um folgende Güter:
  • die Mühle zu Ammendorf, am 09. November Ao. 1220 von Otto von Ilenburg erkauft,
  • die Pfarrkirche St. Georg zu Glaucha, im Jahre 1231 vom Kloster zum Neuen Werk ertauscht,
  • den Wohnhof mit dem Turm an der Saale, im Jahre 1231 von Ritter Volrad von Glaucha erkauft,
  • 3 Hufen Landes in Quetz, am 25. Juli Ao. 1232 von Markgraf Heinrich zu Meißen erhalten,
  • die Mühlen zu Köllme und Vlatersleben an der Saltzke und 1 Hufe Landes, im Jahre 1234 von Arnold, dem Abt des Zisterzienser-Klosters Sittichenbach erkauft,
  • 1 Hufe Landes zu Glaucha, 4 Hufen Landes zu Bruckdorf, einen Hof beim Kloster und einen Platz an der Kapelle St. Martin zu Halle (Martinsberg, heute Stadtgottesacker), am 31. März Ao. 1235 von Erzbischof Burchard zugeteilt.

Samstag, 7. Juni 2014

07. Juni Ao. 1452

Ertzbischoffs Friderici zu Magdeburg Confirmation des von Margarethen, Peter Subachs Wittwe in der S. Ulrichs-Kirche zu Halle mit zweyen geistlichen Beneficiis gestiffteten Altars SS. Petri & Pauli &c.



Die Ulrichkirche, bereits seit 1213 als Pfarrkirche bekannt, stand zwischen Großer und Kleiner Ulrichstraße dicht an der damaligen Stadtmauer und dem Ulrichstor.

Die Kirche war dem Heiligen Ulrich gewidmet, welcher von 890 - 973 lebte und von 923 bis zu seinem Tode Bischof von Augsburg war.

Im Jahre 1531 verlegte Kardinal Albrecht die Pfarre aus St. Ulrich in die Klosterkirche des Serviten-Klosters in der Galgstraße und der Pfarrer von St. Ulrich zog am 20. November 1531 in feierlicher Prozession in seine neue Pfarrkirche. Daraufhin wurde die alte Ulrichkirche abgebrochen und ihre Steine und das Holzwerk zum Bau des Neuen Gebäudes (heute Neue Residenz) verwendet.

Hier ist noch die alte Pfarrkirche St. Ulrich gemeint, in der außer dem hohen Altar noch 6 Mess-Altäre gestanden haben. Solche Altäre sind meist von Bürgern gestiftet worden, die dann insbesondere Gedächtnis- und Seelmessen halten ließen und so für ihr eigenes Seelenheil und das ihrer Familien sorgten und ihre Zeit im Fegefeuer verkürzten.

Margaretha Subach, Witwe des hallischen Bürgers Peter Subach, hat im Andenken an ihren Gatten und seiner sowie ihrer Familie schon im Jahre 1442 den angeführten Altar St. Peter und Paul (und viele andere Heilige) gestiftet und jährlich 15 Rheinische Gulden zu dessen Bewirtschaftung gespendet. Dafür bat sie sich das Privileg aus, den Priester zu bestimmen, der sich um den Altar zu kümmern hatte.

Die Stiftung des Altars war am 16. August Ao. 1442 vom Probst des Klosters zum Neuen Werk angezeigt worden. Erzbischof Friedrich III. bestätigt nun diese Stiftung und die damit verbundenen Privilegien.

Margaretha Subach hatte, um ganz sicher zu gehen, dass die Seelen ihrer Familie gut versorgt seien, auch anderen Kirchen und Klöstern der Stadt großzügige Spenden zukommen lassen.

Freitag, 6. Juni 2014

06. Juni Ao. 1441

Ertzbischoff Günthers zu Magdeburg Bestallung D. Thomas Hirschhorns zum Leib-Medico.



Dem Klerus im Erzbistum Magdeburg fehlte seit langer Zeit ein erfahrener Arzt.
Zur damaligen Zeit beschäftigte man sich insbesondere in Klöstern mit der Heilkunde. Für das gemeine Volk übernahmen Bader und Barbiere medizinische Dienstleistungen, oftmals auf Jahrmärkten unter den Augen der Öffentlichkeit.

Hochgestellte Persönlichkeiten leisteten sich jedoch schon seit dem Altertum den Luxus eines Leibarztes, der seinem Herrn jederzeit zur Verfügung zu stehen hatte und nicht selten auch für missglückte Heilversuche verantwortlich gemacht wurde.

Hier bestellt nun Erzbischof Günther II. den Gelehrten Dr. Thomas Hirschhorn zu seinem Leibmedicus. In der Urkunde wird festgelegt, dass Dr. Thomas Hirschhorn für seine Dienste jährlich 100 Schock Kreuzgroschen (also 6.000 Kreuzgroschen) erhält. Davon soll er an Martini (11. November) 33 Schock = 1.980 Kreuzgroschen vom Abt des Klosters Berge bekommen. An Walpurgis (30. April) und an Jakobi (25. Juli) soll er sich je 2.010 Kreuzgroschen bei dem Geleitsmann zu Magdeburg abholen. Zusätzlich erhält er jedes Jahr ein neues Gewand.

Im Gegenzug verpflichtet sich Dr. Thomas Hirschhorn dazu, seinen Wohnsitz in Magdeburg zu nehmen und die Stadt nicht für mehr als 6 Wochen ohne Zustimmung des Erzbischofs oder des Domkapitels zu verlassen.

Donnerstag, 5. Juni 2014

05. Juni Ao. 973

Kayser Ottonis II. Diploma, in welchem er dem Ertzstifft Magdeburg die von seinem Vater Ottone I. gethane Schenckung des Pagi Neletici, samt der darinn gelegenen Oerter: Giebichenstein, Halle und Radewell, und dem Saltzwercke, auch andere Güter confirmiret.



Als der zweite Sohn Heinrichs I., Otto I., seinem Vater am 07. August Ao. 936 auf den ostfränkischen Thron folgt und in der Aachener Pfalz vom Erzbischof Hildebert von Mainz gekrönt und gesalbt wird, steht ihm nach den Anstrengungen seines Vaters ein halbwegs wehrfähiges Reich zur Verfügung.

Ärger machen ihm jedoch die Adligen seines Reiches, die laut Überlieferung selbst den Thron anstrebten oder aber von Otto empfindlich durcheinander gewürfelt worden waren. Da streiten sich die Geister. Jedenfalls gab es reichlich Hauen und Stechen.

Otto I. hat sich im Laufe der Jahre viele Feinde gemacht und begann etwa ab 955 – nach der Schlacht auf dem Lechfeld – mit der Konsolidierung seines Reiches. Eine Stütze stellte dabei die Reichskirche dar. Mithilfe zahlreicher Schenkungen verlieh er ihr mehr Bedeutung und  auch königliche Herrschaftsrechte.

Nun hatte Otto schon ein Jahr nach seiner Krönung am 21. September Ao. 937 das Mauritiuskloster zu Magdeburg begründet und erhöhte so den kirchlichen Rang der Stadt.
Im Laufe der Jahre erhielt dieses Kloster immer wieder Schenkungen von Otto. Am 29. Juli Ao. 961 wurde den Gütern des Mauritiusklosters unter anderem auch der Ort Giebichenstein einverleibt mit den umliegenden Ländereien und den Einkünften aus dem Zehent. Die erwähnten Ländereien schlossen wohl das Örtchen Halle mit ein.

Nach mehreren Anläufen und harten Auseinandersetzungen erreicht Otto I. im Jahre 968 in seiner Eigenschaft als römisch-deutscher Kaiser endlich die Erhebung des Mauritiusklosters in Magdeburg zum Erzbistum.

Fünf Jahre später, im Mai des Jahres 973, stirbt Otto I. in seiner Pfalz in Memleben und wird im Dom zu Magdeburg neben seiner Gattin beigesetzt.

Sein Sohn Otto II., der schon seit Weihnachten 967 als Mitkaiser fungierte, übernahm nun die Amtsgeschäfte und bestätigte in einer Urkunde am 04. Juni Ao. 973 die Schenkungen, Privilegien und Freiheiten seines Vaters an das Erzstift Magdeburg, darunter Giebichenstein, Halle und Radewell:

„Pagum igitur seu regionem Neletici nominatam in orientali parte Sale fluminis sitam, in qua ciuitas Giuikenstein et Dobrogora et Rodibile habentur, cum salina sua et omnibus appendiciis vel utilitatibus quibuscunque, sicut beate memorie pius genitor noster ex suo proprio in jus et proprietatem sancti Mauritcii martiris liberaliter obsulit.“

Mit „Dobrogora“ ist die Stadt Halle gemeint. Dieser Name wurde dem Ort von den früher hier siedelnden Slawen gegeben.

Ausführlichere Informationen über den Einfluss der Ottonen auf die Entwicklung der Stadt Halle findet Ihr in meinem Artikel "Wie Halle verschenkt wurde" auf meiner Webseite.

Mittwoch, 4. Juni 2014

04. Juni Ao. 1681

Erb-Huldigung Sr. Churfürstlichen Durchlaucht Churfürst Friedrich Wilhelms zu Brandenburg, als ersten Hertzogs zu Magdeburg, von denen Land-Ständen des Hertzogthums und der Stadt Halle eingenommen.



In den Friedensverhandlungen zu Ende des Dreißigjährigen Krieges war unter anderem das Erzbistum Magdeburg dem Herzogtum Brandenburg-Preußen zugeschlagen worden. Dafür hatte das Fürstenhaus Brandenburg gemäß dem Osnabrücker Friedensvertrag auf Vorpommern zu verzichten.
Es wurde allerdings zur Bedingung gemacht, dass das Erzbistum erst dann dem Herzogtum angegliedert wird, wenn der damalige Administrator des Erzstifts, Herzog August von Sachsen-Weißenfels, sein Amt abgibt. Herzog August von Sachsen-Weißenfels verstarb am 04. Juni Ao. 1680 und ebnete so die Sekularisierung des Herzogtums Magdeburg.

Der erste Landesherr des Herzogtums war Friedrich Wilhelm von Brandenburg. Eigentlich war es vorgesehen, die Erbland-Huldigung in den neuen Gebieten im Oktober des Jahres 1680 einzunehmen. Doch weil in verschiedenen Orten zu der Zeit die Pest grassierte, verschob man das Vorhaben auf das folgende Jahr.

Nachdem er zuerst am 30. Mai Ao. 1681 in Magdeburg, dem Sitz des bisherigen Erzbistums, die Erbhuldigung der Stände und der Stadt eingenommen hatte, zog Herzog Friedrich Wilhelm nun mit seinem Gefolge gen Halle und hielt hier am 02. Juni Ao. 1681 Einzug.
Am frühen Morgen diesen Tages von Wettin kommend, wo er im Winckelschen Hause übernachtet hatte, reiste er über Trotha, nahm dort das Mittagsmahl ein und wurde von einer Abordnung der Stadt - die Ratsmänner gingen mit entblößten Häuptern -, dem Zug der Halloren und allerhand Rittern und Adligen begrüßt. Die ganze Entourage bewegte sich dann auf Halle zu und wurde vor dem Oberen Galgtor vom regierenden Ratsmeister (Bürgermeister) Dr. Friedrich Ernst Knorre bewillkommnet. Dem Herzog Friedrich Wilhelm wurden die Schlüssel zu den Stadttoren als Zeichen der Demut überreicht, die er dem Rat wieder zurückgab zu den treuen Händen, in denen sie bisher gelegen. Daraufhin ging der Zug durch das Galgtor und die festlich geschmückte Galgstraße (heute Leipziger Straße) bis zum Markt, wo der Herzog von der Bürgerschaft, Soldaten des Schöningischen Regiments, der Pfännerschaft und Ratspersonen in Empfang genommen und weiter bis zur Residenz geleitet wurde.

Am 04. Juni - genau ein Jahr nach dem Tod des Administrators Herzog Augusts - fand frühmorgens im Dom und allen anderen Stadtkirchen die Huldigungs-Predigt statt. Danach zog der Herzog mit seinem Gefolge und begleitet von Ratsherren vom Dom zum Marktplatz und stieg hier um 11 Uhr ab.
Der Älteste der Halloren führte nach altem Brauch mit dem Leibhengst des Herzogs den Ritt um die 4 Salzbrunnen (Bornritt) durch und Herzog Friedrich Wilhelm löste danach sein Pferd wieder aus, indem er den Halloren zwei vergoldete Becher im Wert von 50 Reichstalern mit 50 Reichstalern Inhalt übergab.
Der preußische Geheimrat und Kanzler Friedrich von Jena (Bruder von Gottfried von Jena, dem Gründer des Freien Weltlichen Jenaischen Fräuleinstifts) hielt eine Rede an die ganze Versammlung, worauf der Kurfürstliche Hofrat und Geheime Kammersekretär Paul Fuchs den Huldigungseid vorlas und die versammelte Menge den Eid nachsprach.
In der Folge erging ein Grußwort der Stadt an den Herzog, vorgetragen vom Stadtsyndikus Bieck, bevor ausgedehnte Feierlichkeiten ihren Lauf nahmen.

In den folgenden Tagen besuchte der Herzog den Dom, nahm Geschenke von Abgeordneten der Magdeburger Landstände entgegen und besichtigte die Salzbrunnen, bevor er am 08. Juni Halle durch das Ulrichstor verließ und nach Alsleben und weiter nach Pyrmont zog.

Dienstag, 3. Juni 2014

03. Juni Ao. 1390

Pabsts Bonifacii IX. Ablaß-Brieff, der Capelle S. Crucis unter dem Rath-Hause zu Halle, ertheilet.



Die Rede ist von der Kapelle zum Heiligen Kreuz, die im 14. Jh., vermutlich im Jahre 1327, an dem Rathaus angelegt wurde und den Ratsherren die Möglichkeit bieten sollte, die Messe zu hören und Gott um seinen Beistand bei ihren Amtsverrichtungen anzurufen, bevor sie in die Ratsversammlung gehen.

Im Zuge der Reformation wurde die Kapelle vermutlich um 1540 geschlossen, auch wenn Kardinal Albrecht dagegen Einspruch erhob. Um dennoch den Ratspersonen einige Andacht zu ermöglichen, haben morgens um 10 Uhr die Stadtpfeifer auf dem obersten Gang des Rathauses ein geistliches Lied geblasen und damit den Messgesang ersetzt.
Dieser Brauch wurde im Dreißigjährigen Krieg unterbrochen und 1649 wieder eingeführt. Nur in der Fastenzeit und bei Landestrauern unterblieb die Pfeiferei.

Papst Bonifaz IX. erteilt hier einen Ablass von 2 Jahren und 80 Tagen für diejenigen, die den Gottesdienst in dieser Kapelle an hohen Festtagen besuchen oder Almosen zur Kapelle geben.

Sonntag, 1. Juni 2014

01. Juni Ao. 1414

Pabst Johannis XXIII. Breve an den Bischoff zu Havelberg, darinnen er demselben Commißion ertheilet, die Sache wegen des von dem Rath zu Halle verbranten Saltzgräfen Hans von Hedersleben zu untersuchen und zu entscheiden.



Zwischen der Stadt Halle und den Erzbischöfen (namentlich Peter und Albrecht IV.) hatte es Streit gegeben, wer den Salzgrafen einsetzen darf. Der Salzgraf hatte das oberste Amt der Salzwirker inne und wachte über die Talgerichte. Außerdem oblag ihm das Amt eines Münzmeisters und Zolleinnehmers.

Ursprünglich vererbte sich das Amt vom Vater auf den Sohn. Etwa um die Mitte des 14. Jh. bürgerte sich ein, dass der Salzgraf von der Stadt ernannt und vom jeweiligen Erzbischof bestätigt wurde. Doch die Erzbischöfe wollten lieber eigene Personalien ernennen. Daher der Streit.

Erzbischof Günther II., Graf Günthers XXIX. zu Schwartzburgs zweiter Sohn, wollte diesen Streit zugunsten der Erzbischöfe beenden und ernannte am 01. November 1408 den hallischen Adligen Hans von Hedersleben zum Salzgrafen.
Vorher hatte es aufgrund des Streits geraume Zeit keinen Salzgrafen gegeben und der Rat der Stadt Halle zeigte sich erbost über die Ernennung. Der Rat führte das Argument ins Feld, dass es der Stadt zustünde, eine Person zu benennen und der Erzbischof nur diese mit dem Amt beleihen durfte.

Hans von Hedersleben übernahm ungeachtet der Situation sein Amt und begann, neue Pfennige zu schlagen.
Zu dieser Zeit war der Rat der Stadt Halle im Besitz eines großen Teils der Münzei, eines Zolls auf alle ein- und ausgehenden Waren, der erhoben wurde, um eben die Kosten des Münzschlagens zu decken. Der Überschuss aus den Einnahmen und den Kosten des Münzens wurde jährlich an die Anteilseigner (hier also hauptsächlich den Rat der Stadt) ausgeschüttet.
Um den Zins möglichst hoch ausfallen zu lassen, hatte der Rat der Stadt in der Vergangenheit darauf verzichtet, neue Münzen in Auftrag zu geben und so die entsprechenden Kosten vermieden.


So gab es gleich doppelten Anlass, den neuen Salzgrafen Hans von Hedersleben loswerden zu wollen.
Einmal, weil der Erzbischof mit der Ernennung des Salzgrafen angeblich das Gewohnheitsrecht der Stadt verletzt hätte und zweitens, weil der Salzgraf durch die Kosten des Münzschlagens den Zinsertrag des Rates aus der Münzei schmälerte.

So warf die Stadt dem Hans von Hedersleben nun Falschmünzerei vor, obwohl die spätere Probe ergab, dass die Münzen sogar gehaltvoller waren als vorgeschrieben.

Am 12. September 1412, zur Zeit des Jahrmarktes, nahm die Stadt den Salzgrafen gefangen und klagten ihn einen Tag später der Falschmünzerei an. Hans von Hedersleben wurde vom Schultheiß der Stadt zum Tod durch das Feuer verurteilt. All sein Flehen half nicht.
Die öffentlichen Hinrichtungsstätten der Stadt lagen außerhalb der Stadtmauer und Scheiterhaufen wurden gewöhnlich vor dem Oberen Steintor errichtet. Außerhalb der Stadt hatte jedoch der Amthauptmann von Giebichenstein das Sagen und hätte die Vollstreckung des unrechten Urteils verhindern können.
So griff man zu einer List und verbrannte Hans von Hedersleben auf einem kleinen Platz hinter dem Alten Markt, wohin sonst der Unrat aus den Salzkoten geschüttet wurde.

Erzbischof Günther II. war darüber so erzürnt, dass er die Stadt in Reichsacht, Interdikt und Bann schlagen ließ und mit Krieg überzog.
Mit Hilfe seines Vaters, seines Bruders Heinrich und anderer Bundesgenossen belagerte er die Stadt im Jahre 1414 zur Erntezeit und vernichtete die Feldfrüchte rund um Halle. Auch wenn Erzbischof Günther II. die Stadt nicht einnehmen konnte, wurde ihr großer Schaden zugefügt.
Auch die Nachbarn der Stadt wandten sich ab, denn auch sie verurteilten die Vorgehensweise des Rates. Der Kurfürst Friedrich zu Sachsen und der Landgraf Wilhelm in Thüringen sandten sogar Fehdebriefe.
Hilfe von außen hatten die Bürger also nicht zu erwarten und niemand durfte sich außerhalb der Stadtmauern blicken lassen, ohne sich der Gefahr auszusetzen, beraubt, gefangen oder erschlagen zu werden. Der Handel kam gänzlich zum Erliegen.
In dieser Situation sah sich der Rat der Stadt Halle gezwungen, auf einen Vergleich einzugehen und sich auf Befehl Kaiser Wenzels gegen Zahlung des Schadens in Höhe von 30.000 Gulden und eines Strafgeldes in Höhe von 13.000 Gulden mit Erzbischof Günther auszusöhnen.

Bevor jedoch der kaiserliche Befehl erging, beauftragte Papst Johannes XXIII. den Bischof von Havelberg, Otto I., mit der Untersuchung des Falls.