Dienstag, 29. Oktober 2013

Scrapbook - 29.10.2013

Der heutige Chronikeintrag hat mir eine Vielzahl von neuen Erkenntnissen eingebracht. Die muss ich festhalten.

  • Vor dem 15. Jh. wurden Hohlmünzen geprägt. Die waren einem hohen Verschleiß ausgesetzt und mussten demzufolge häufig eingeschmolzen und neu geprägt werden. Um diese Kosten wieder einzunehmen, erhob man Zölle auf ein- und ausgehende Waren.
  • Im 15. Jh. wurden erstmals "dicke Pfennige", also massive Münzen, geprägt. Die wurden später nach ihrem Herkunftsort Joachimsthal in Nordböhmen als "Joachimsthaler", noch später verkürzt auf Thaler bezeichnet.  
  • Halle trieb Salzhandel vornehmlich mit Franken, Sachsen, Schlesien und Böhmen
  • Das Münzrecht war von Kaiser Otto III. im Jahre 987 an den Erzbischof von Magdeburg geschenkt worden. Dieser delegierte das Amt des Münzmeisters an den Salzgrafen zu Halle.

29. October Ao. 1428

Ertzbischoff Günther zu Magdeburg versetzt mit Consens des Dom-Capituls die Salzgrafschafft und Müntzey an den Rath zu Halle auf neun Jahr lang für 2666 Marck 11 Loth Silber.




Bereits Kaiser Otto III. hatte im Jahre 987 das Münzrecht für das Erzbistum Magdeburg an den Erzbischof als Landesherrn geschenkt. Die Erzbischöfe übertrugen im Rahmen ihres Münzrechts das Amt des Münzmeisters für die Stadt Halle auf den jeweiligen Salzgrafen, den sie auch ernannten.

Die Stadt Halle in ihrem Bestreben, sich von der erzbischöflichen Macht zu lösen und den Status als Freie Reichsstadt zu erringen, war natürlich daran interessiert, einen gewissen Einfluss auf den Münzmeister zu haben. Deshalb drang die Stadt darauf, das Recht zu erhalten, den Salzgrafen selbst zu bestimmen und diese Wahl vom Erzbischof nur noch bestätigen zu lassen. Diese Forderung führte zu großem Streit insbesondere mit den Erzbischöfen Albrecht III. (1368 - 1372) und Peter (1372 - 1381). Die Folge dieses Streits war, dass für einige Zeit kein neuer Salzgraf eingesetzt worden war.

Erzbischof Günther hatte vor, diesem Streit ein Ende zu setzen und bestimmte im Jahre 1408 einen neuen Salzgrafen, Hans von Hedersleben. Dieser Salzgraf wurde von der Stadt auf dem Scheiterhaufen hingerichtet. Zur ausführlichen Geschichte verweise ich auf den Eintrag vom 02. Oktober 1414.

Nunmehr versetzt Erzbischof Günther eben dieses Privileg, um das die Stadt bisher so verzweifelt gekämpft hat, gegen Zahlung von 2.666 Mark und 11 Loth Silber für 9 Jahre an den Rat zu Halle. Die Stadt darf nun rechtmäßig einen Salzgrafen ernennen und das Münzrecht ausüben.
Im Dokument erwähnt Erzbischof Günther extra die Genehmigung für das Münzschlagen an die Stadt. Niemand soll die Stadt an ihrem erkauften Recht hindern.
Für den Fall des Rückkaufs dieses Privilegs legt Erzbischof Günther gleich den Preis fest: das Dom-Kapitel darf nach 9 Jahren für die Hälfte des Verkaufspreises, also 1.333 Mark und 6 1/2 Loth Silber, zurückkaufen.

Sonntag, 27. Oktober 2013

27. October Ao. 1238

Des Teutschen Ordens-Hauses S. Cunigundis zu Halle Vergleich mit dem Closter zum Neuenwerck wegen der Closter-Mühle zu Gimritz, daß solche nebst dem Mühl-Damme, im Stande bleiben, hergegen dem Ordenshause samt dessen Höfen zu Judendorff und Rideburg in selbiger freygemahlen werden sollen.




Das Kloster zum Neuen Werk hatte schon im 12. Jh. in der Nähe des heutigen Gutes Gimritz eine Mühle erbauen lassen und dafür - wenn notwendig - die Saale stauen lassen.
Der Deutsche Ritterorden erwarb einen Platz neben der Hohen Brücke (Jungfernwiese, auf der heutigen Salinehalbinsel), auf dem der Orden im Jahre 1200 die Komturei St. Cunigund mit einer Kapelle und einem Hospital erbaute.

Die Komturei war schon von Natur aus hochwassergefährdet. Wenn jedoch an der Klostermühle der Fluss zusätzlich gestaut wurde, nahmen die Gebäude des Deutschen Ritterordens mit ziemlicher Sicherheit Schaden.

Deshalb hatte die Komturei Klage gegen die Klostermühle zu Gimritz geführt und auf deren Abschaffung gedrungen. Diesem Wunsch wurde nicht stattgegeben. Das Kloster zum Neuen Werk und der Deutsche Ritterorden verglichen sich jedoch dahingehend, dass als Schadensersatz für die Komturei samt ihren Besitzungen im Judendorf und in Reideburg unentgeltlich gemahlen werden sollte in der Klostermühle. Dafür durften Mühle und Mühldamm bestehen bleiben.

Samstag, 26. Oktober 2013

26. October Ao. 1514

Cardinals Alberti Bestätigung der Becker Brüderschaft bey dem Brüder-Closter zu Halle, samt Ablaß auf hundert Tage.




Die Serviten oder Marienknechte, auch Neue Brüder genannt, hatten ihr Kloster 1341 schlussendlich auf Hagedorns Hof in der Galgstraße errichtet und mehrten in den folgenden Jahrhunderten ihre Reichtümer. Zur Geschichte der Serviten in Halle seht Euch bitte den Eintrag vom 13. Oktober 1286 an.

Die Serviten nahmen auch Brüderschaften auf, die dann ihre Memorien (Totengedenken) in der Klosterkirche begehen durften. Hier sind insbesondere die Bornmeister, Salzwirker, Brauer und Bäcker zu nennen.

Im vorliegenden Dokument bestätigt Kardinal Albrecht die Aufnahme der Bäcker-Innung verbunden mit einem Ablass von 100 Tagen.

Freitag, 25. Oktober 2013

25. October Ao. 1184

Pabst Lucii III. Confirmation über Seeburg, Jüterbock und Sommerschenburg, so Ertzbischof Wichmann dem Ertzstifft Magdburg acquiriret und geschencket.




Heinrich der Löwe (um 1130 - 1195), Herzog von Sachsen und Bayern aus dem Geschlecht der Welfen, hatte sich ob seiner Machtfülle und seines Hochmutes etliche Feinde gemacht. Noch dazu versuchte er seine Macht durch Eroberungen in sächsischen Landen zu vermehren. Im Zuge dieser kriegerischen Auseinandersetzungen bildete sich gegen ihn eine fürstliche Opposition, an deren Spitze Erzbischof Wichmann von Magdeburg stand.
Der Konflikt zwischen Heinrich dem Löwen und der gegen ihn verschworenen Fürsten führte zum sächsischen Krieg in den Jahren 1166 bis 1170.
Einer der wenigen Verbündeten Heinrichs des Löwen war Graf Burchard zur Lippe, der die Festung Haldensleben besaß. Erzbischof Wichmann belagerte im Jahre 1168 eben diese Festung, musste aber unter großen Verlusten unverrichteter Dinge wieder abziehen.
Erst das Einschreiten Kaiser Friedrich Barbarossas beendete den Krieg im Jahre 1170.

Nach dem Friedensschluss näherten sich Heinrich der Löwe und Erzbischof Wichmann einander an und wurden sogar Freunde.

Sieben Jahre später, 1177, überwarf sich Heinrich der Löwe mit seinem Vetter, Kaiser Friedrich Barbarossa. Barbarossa hatte Heinrich um Gefolgschaft im Kampf gegen die lombardischen Städte ersucht und Heinrich hatte abgelehnt. Dies galt als Ehrverletzung des Reiches und wurde schwer geahndet.
Heinrich der Löwe wurde 1180 in die Acht geschlagen und ging all seiner Lehen und Herzogtümer verlustig. Er musste ins Exil nach Südengland gehen.

Die anderen Fürsten versuchten nun, sich die ehemaligen Besitzungen Heinrichs unter den Nagel zu reißen. Erzbischof Wichmann war hier keine Ausnahme. Er belagerte erneut die Festung Haldensleben und errang sie endlich 1181 durch eine List: er hatte die Ohra anstauen lassen und dadurch die Übergabe des Ortes erzwungen. Haldensleben gehörte fortan zum Erzstift Magdeburg.

In den Wirren dieser Kämpfe war im Jahre 1178 Graf Albert von Sommerschenburg ohne männlichen Erben verstorben und Erzbischof Wichmann kaufte die Grafschaft und schlug sie dem Erzstift Magdeburg hinzu.
Ebenfalls brachte Erzbischof Wichmann Jüterbog an das Erzstift und schenkte diesem das Schloss Seeburg mit seinen Erbgütern.

Über diese Schenkungen ließ sich Wichmann eine Bestätigung von Papst Lucius III. ausstellen, um eventuellen Rückforderungen vorzubeugen.

Donnerstag, 24. Oktober 2013

Scrapbook - 24.10.2013

Zu meinem Chronikeintrag vom heutigen Tag über den Osnabrücker Friedensvertrag vom 24. Oktober 1648 ist noch ein weiterer Artikel zu erarbeiten mit den wichtigsten Regelungen des Westfälischen Friedens.

24. October Ao. 1648

Extract des Oßnabrückischen Friedens-Schlusses, das Ertz-Stifft Magdeburg und die dem Durchl. Chur-Hause Brandenburg zu leistende Satisfaction betreffend.




Nach 5 Jahren zäher Friedensverhandlungen fand endlich der Dreißigjährige Krieg, der Eurpoa seit 1618 in Atem hielt, sein Ende. In Münster wurde der Friedensvertrag zwischen Kaiser Ferdinand III. und Frankreich geschlossen. In Osnabrück waren die Friedensbedingungen zwischen Kaiser Ferdinand III. und dem Königreich Schweden verhandelt worden.

Unter anderem heißt es im Osnabrücker Friedensvertrag:

Artikel XI.
Brandenburg bekommt anstatt Vorpommern das Stift Halberstadt, die Grafschaft Hohenstein, das Stift Minden, Camin und die Anwartschaft auf das Erzstift Magdeburg, ausgenommen die 4 Ämter Querfurt, Jüterbog, Dame und Burg, welche der Kurfürst von Sachsen anläßlich des Prager Friedens (1635) erhalten hat und auch behalten soll.

Artikel XIV.
Der gewesene Administrator des Erzstifts Magdeburg, Markgraf Christian Wilhelm zu Brandenburg bekommt anstatt der 12.000 Reichstaler, die er jährlich aus den Einnahmen des Erzstifts erhoben, das Kloster und Amt Zinna und Amt Loburg nebst 3.000 Reichstaler aus dem Erzstift Magdeburg. Nach seinem Tode sollen seine Erben diese Ämter noch 5 Jahre lang besitzen und dann an das Erzstift zurückgeben.

Der Extrakt beinhaltet in lateinischer Sprache die Passagen des Osnabrücker Friedensvertrages, die das Erzbistum Magdeburg betreffen, welches nun an das Haus Brandenburg gefallen war.