Dienstag, 29. April 2014

29. April Ao. 1547

Hertzog Moritz zu Sachsen Aufforderungs-Brieff an den Rath zu Halle.



In den Zeiten der Reformation breitete sich der protestantische Glaube im gesamten Heiligen Römischen Reich aus. Kaiser Karl V. jedoch versuchte, dem katholischen Glauben wieder zu seinem Glanz zu verhelfen, nicht zuletzt, um seine Macht gegenüber den Reichsständen zu stärken.

Unter Führung Kursachsens und Hessens hatte sich im Jahre 1531 ein Bündnis von protestantischen Landesfürsten und Städten gebildet, um sich gegen die Religionspolitik Kaiser Karls V. zu verteidigen. Dieser sogenannte Schmalkaldische Bund gewann recht schnell an Mitstreitern und somit an Macht.

Im Jahre 1546 eskalierte der Kampf zwischen Kaiser Karl V. und den protestantischen Kräften und der Schmalkaldische Krieg brach aus. Ursprünglich im süddeutschen Raum geführt, verlagerte sich der Krieg recht bald in den sächsisch-thüringischen Raum.

Auch Halle blieb von diesem Krieg nicht verschont. Die Truppen beider Konfliktparteien zogen mehrfach in und durch die Stadt und ließen sich verproviantieren und unterstützen.

Der auf kaiserlicher Seite kämpfende Herzog Moritz von Sachsen beklagte sich in seinem Brief vom 29. April Ao. 1547 (24 Tage vor Ende des Krieges) darüber, dass die Stadt Halle dem Kurfürsten Johann Friedrich I. von Sachsen, der auf Seiten der Protestanten kämpfte, Unterstützung gewährt hatte. Zusätzlich hätte die Stadt ihm, Herzog Moritz von Sachsen, und seinem Bruder Herzog August Schaden zugefügt.
Deshalb fordert der Herzog die Stadt auf, sich unverzüglich zu ergeben und die Stadttore zu öffnen. Den Bewohnern der Stadt und ihren Gästen wird das Verlassen der Stadt untersagt. Des Weiteren darf kein Hab und Gut beiseite geschafft werden, bis Herzog Moritz entschieden hat, was mit der Stadt geschehen soll.

Kurfürst Johann Friedrich I. war wenige Tage zuvor bei der Schlacht bei Mühlberg verletzt und gefangen genommen worden. Das Kriegsglück hatte sich gewendet und der Kaiser war in der Übermacht.

So war es für die Stadt Halle das Beste, sich dem Herzog zu ergeben und ihm zu huldigen.
Herzog Moritz nahm die Huldigung an und versprach, die Unschuldigen unbehelligt zu lassen. Er behielt sich aber vor, die Schuldigen zu strafen.

Montag, 28. April 2014

28. April Ao. 1528

Des Convents des Closters zum Neuen Werck Uebergebung des Closters und dessen gantzen Einkommens, an den Ertzbischoff zu Magdeburg, Cardinal Albertum, bis auf Päbstliche Confirmation.





Das Kloster zum Neuen Werk wurde von Erzbischof Adelgotus im Jahre 1116 gestiftet und mit Mönchen des Augustiner-Ordens besetzt. Es wurde auf einem Felsen über der Saale zwischen der Stadt Halle und der Burg Giebichenstein erbaut, nachdem Erzbischof Adelgotus bei abendlichem Ritt die Erscheinung einer glühenden Egge an eben dieser Stelle hatte.
Im Laufe der Jahrhunderte gewann das Kloster großen Einfluss um Halle und gelangte durch Schenkungen und Käufe zu großem Reichtum. Seine Einkünfte sollen denen einer guten Grafschaft des Heiligen Römischen Reiches entsprochen haben.

Viele der Augustinermönche verließen während der Reformation das Kloster und wurden teilweise weltlich und begaben sich in den Ehestand.
Der letzte Propst des Klosters zum Neuen Werk, Simon Greyl, war ein Günstling Kardinal Albrechts und übernahm sein Amt im Jahre 1523. Er war aber nicht im Stande, das Kloster in guter Verfassung zu halten und überließ daher im Jahre 1525 erst die 3 Pfarren zu Halle und das Erzdiakonat des hallischen Kirchensprengels dem Erzbischof Kardinal Albrecht.

Am 28. April Ao. 1528 dann erfolgte die Übergabe des gesamten Klosters samt all seiner Güter und Einkünfte an Kardinal Albrecht. Der Propst und der gesamte Konvent stellten jedoch die Bedingung, dass sie mit Nahrung und Kleidung versorgt werden sollten. Dies gestand Kardinal Albrecht auch gerne zu und wollte den Mönchen die Hälfte ihrer bisherigen Güter zum Unterhalt geben und sie in das schon verlassene Serviten-Kloster in der Galgstraße setzen.

Nachdem sie aber in dieses Kloster nicht ziehen wollten und im Jahre 1529 viele der Mönche an der Pest gestorben waren, so dass nur noch 4 Mönche neben dem Propst übrig blieben, wurden sie 1530 in dem von Kardinal Albrecht eingerichteten Neuen Stift aufgenommen. Die Güter und Einkünfte des Klosters zum Neuen Werk wurden dem Neuen Stift mit Einwilligung des Papstes, Kaisers und des Magdeburger Domkapitels zugeschlagen.

Sonntag, 27. April 2014

27. April Ao. 1450

Registratur, bey Einweisung Schultheiß Heinrich Rademachers und derer Schöppen zu Churfürst Friedrichs von Sachsen Zeiten gehalten.



Seit 968, der Gründung des Erzbistums Magdeburg, lag die weltliche Gerichtsbarkeit der Stadt Halle in den Händen des jeweiligen Erzbischofs. Dieser delegierte üblicherweise das Amt des Richters an seinen Burggrafen. Als Stellvertreter für die täglichen kleinen Händeleien setzte der Burggraf einen Schultheiß ein und behielt sich selbst nur die peinlichen Fälle vor, die mit Leibstrafen oder dem Tode geahndet wurden.

Seit dem 13. Jh. wurde das Amt des Schultheißen als Mannlehn vergeben und war dadurch auf männliche Nachkommen vererbbar. Der Amtsinhaber konnte sein Lehen auch verkaufen, wenn er keine geeigneten Nachkommen hatte. Ansonsten fiel das Lehen wieder an den Erzbischof zurück, der dann eine Person seiner Wahl mit dem Amt belehnte.

Ich habe schon mehrfach erwähnt, dass die Stadt Halle versuchte, sich von der Herrschaft des Erzbischofs zu lösen und freie Reichsstadt zu werden. Auf dieses Streben sind viele Streitigkeiten der Stadt mit den Erzbischöfen zurückzuführen.
So ist es nicht verwunderlich, dass auch darüber Streit entstand, wer den Schultheiß einsetzen darf.

Während der Regierungszeit von Erzbischof Günther II. (1403 – 1445) hatte der Rat der Stadt Halle das Recht an sich gerissen, den Schultheiß selbst zu ernennen. Bei einem Vergleich über verschiedene Streitigkeiten zwischen Erzbischof und Stadt musste Erzbischof Günther der Stadt dieses Recht sogar zugestehen. Sein Nachfolger, Erzbischof Friedrich (1445 – 1464 im Amt), nutzte den Tod des Schultheißen Hans von Mücheln im Jahre 1446 aus und brachte das Lehen wieder an sich. Natürlich gab es auch hierüber wieder Streit.

Letztlich brachte es die Stadt wenigstens dazu, dass ein neuer Schultheiß vom Stadthauptmann in sein Amt verpflichtet – eingewiesen – wurde. Die Schöppen wiederum wurden vom Burggrafen, Kurfürst Friedrich II. dem Sanftmütigen, eingewiesen.
Hier wird diese Prozedur für die Vereidigung des Schultheißen Heinrich Rademacher am 27. April Ao. 1450 beschrieben.

Nachdem Heinrich Rademacher seinen Amtseid abgelegt hat, wird er von Stadthauptmann Henning Strobart folgendermaßen bestätigt:

"Heinrich, ich weise Dich hie in die Gerichte von Gottes wegen und des Reichs wegen und befehle Dir, Recht zu stärken und Unrecht zu kränken, als Dich Deine Sinne und Witze weisen, und der Eid, den Du dem Gerichte getan hast, und sollst das nicht lassen, weder durch Liebe noch durch Leid, noch durch keinerlei Sachen willen, bei dem gestrengen Gericht, das Gott selber am jüngsten Tage über Dich will sitzen."

Daraufhin vereidigt der neu ernannte Schultheiß seinen Fronboten (Gerichtsdiener) und lässt sich von den Schöppen im Amt bestätigen.
Der Schöppenstuhl war zu der Zeit allerdings nicht voll besetzt. Weil 4 Schöppen gestorben und noch keine neuen ernannt worden waren, wurde Heinrich Rademacher nur von 7 Schöppen bestätigt.
Einige Tage später kam Kurfürst Friedrich II. in seiner Eigenschaft als Burggraf zu Magdeburg nach Halle und wies 4 neue Schöppen (Claus Schaffstedt, Sander Brachstedt, Johann von Stendel und Hans Kontze) in die Gerichtsbank ein. 

Samstag, 26. April 2014

26. April Ao. 1363

Ertzbischoff Theodorici zu Magdeburg Vergleich mit dem Dom-Capitel, denen Ständen und Städten des Ertzstiffts zwischen der Elbe und Bode, zu Handhabung des gemeinen Land-Friedens einander drey Jahr beyzustehen.



Nach dem Tode Erzbischof Ottos (1327 - 1361 im Amt) plante das Domkapitel in Magdeburg, Markgraf Ludwig von Meißen zum Erzbischof zu ernennen. Die Stände und Städte des Erzstifts waren mit dieser Wahl höchst unzufrieden, weil der Markgraf ein noch recht junger Mann aus einem mächtigen Fürstengeschlecht war und schon in seiner Eigenschaft als Bischof von Halberstadt dem Bistum übel mitspielte. Der Einspruch der Stände und Städte hatte jedoch keinen Erfolg.

Hier kam der Zufall zu Hilfe. Kaiser Karl IV. erfuhr vom Tode Erzbischof Ottos und wollte gern einem seiner Günstlinge, Dietrich Kagelwit (Sohn eines Schneiders zu Stendal), zu diesem Erzstift verhelfen. Dieser stand schon länger in den Diensten des Kaisers und hatte sich insbesondere um Böhmen verdient gemacht. Zu der Zeit war Dietrich Bischof zu Minden und wurde durch des Kaisers Fürsprache bei Papst Innozenz VI. auch gegen den Willen des Domkapitels zum Erzbischof von Magdeburg ernannt.

Die Städte huldigten ihm freudig.

Um diese Zeit feierten Raub, Brandschatzung, Fehden und Verheerungen fröhliche Urständ im Lande. Erzbischof Dietrich suchte sein Land nun zu beruhigen und rief einen allgemeinen Landfrieden aus.
Der Landfrieden wird auf 3 Jahre festgelegt. Alle Stände und Städte haben sich danach zu richten und Zuwiderhandlungen anzuzeigen und zu verfolgen. Die Schuldigen sollen jeweils gepfändet werden. Sollten er selbst und seine Hauptleute bei einem Zug durchs Land Schaden anrichten, verpflichtet er sich zu angemessenem Ersatz.
In dem Dokument wird angegeben, welche Rittersitze und Dörfer wie viele Dienstmänner zu stellen haben.

Freitag, 25. April 2014

25. April Ao. 1511

Kauffbrieff, vermöge dessen der Land-Commenthur der Balley Thüringen, Heinrich von Kranenwinckel mit Consens des Hochmeisters  des teutschen Ritter-Ordens, alle Güter des teutschen Hauses und Capelle zu St Cunigund vor Halle an das Closter zum Neuen Werck verkaufft.



Die Komturei St. Cunigund des Deutschen Ritterordens neben der Hohen Brücke (heutige Salinehalbinsel, Jungfernwiese), im Jahre 1200 gegründet, erwarb sich im Laufe der Zeit zahlreiche Güter und vermehrte so ihren Reichtum. Das rief natürlich Neider auf den Plan.

So wurde den Ordensbrüdern schon frühzeitig ein sittenloser Lebenswandel nachgesagt, zumal sich ganz in der Nähe einige Gasthäuser befanden, in denen Zechbrüder und liederliche Weibspersonen verkehrten. Kurzum: es gab beständig Streit.
Zusätzlich waren die hallischen Güter der Komturei immer wieder von Hochwassern betroffen und warfen so sehr wenig Nutzen ab, verursachten im Gegenteil noch erhebliche Kosten.
Nicht zuletzt gab es immer wieder Streitfälle mit dem Kloster zum Neuen Werk, weil die Güter der Komturei und des Kloster ziemlich miteinander verflochten waren. Schon im Jahre 1238 (siehe meinen Eintrag vom 27. Oktober) mussten sich die Ordensbrüder mit dem Kloster vergleichen, weil das Kloster häufig den Fluss staute, um die Mühle zu Gimritz zu betreiben, wodurch der Komturei Wasserschaden entstand.

Die Situation war für den Deutschen Ritterorden also keineswegs ideal.
Nun hatte im Jahre 1507 Herzog Georg zu Sachsen der Ballei (Provinz) des Deutschen Ritterordens in Thüringen den Ort Liesten (Lehesten bei Jena) zu Lehen verkauft. Worauf der Landkomtur der Ballei Thüringen Verhandlungen mit dem Rat der Stadt Halle über den Verkauf der Güter der Komturei St. Cunigund aufnahm.
Hier erhob jedoch der Probst des Klosters zum Neuen Werk Einspruch und machte sein Vorkaufsrecht als Erzdiakon des hallischen Kirchensprengels geltend. Er wollte es nicht leiden, dass geistliche Güter in weltliche Hände fielen.
Letztlich erwarb die Stadt Halle das Gelände der Komturei auf der Salinehalbinsel und musste die Gebäude niederreißen.

Alle anderen Güter der hallischen Komturei des Deutschen Ritterordens fielen dem Kloster zum Neuen Werk zu.
Im Kaufbrief sind sämtliche Güter und Einnahmen aufgeführt, die an das Kloster gehen. Der Orden behält sich nur das Kirchlehen in Podelwitz und 4 Lehnsmänner mit ihren Lehen und Zinsen vor: Herrn Plawsig in Podelwitz, die Herren Sack und Crayn in Beuchlitz und Herrn Bosse in Benkendorf.

Das Kloster zum Neuen Werk hat dem Deutschen Ritterorden 3.650 Rheinische Gulden für die Besitzungen gezahlt. Dies wird im Kaufbrief bestätigt.

Donnerstag, 24. April 2014

24. April Ao. 1269

Marggraff Theodorici zu Landsberg Schenckung 4 Hufen Landes zu Schnaßwitz, die Gebhard Edler Herr von Querfurt aufgelassen, an das Convent der Cläußner Augustiner-Ordens zu Giebichenstein.



Im Jahre 1213 hatte sich in Florenz ein Grüppchen von Kaufleuten der Welt abgewandt und beschlossen, sich in den Dienst der Heiligen Jungfrau Maria zu stellen. Der Bischof von Florenz erlaubte ihnen, den Tag Mariae Geburt zu feiern.
Seitdem werden sie Servi Mariae, Marienknechte oder Serviten, genannt.

Der Orden wurde in Jahre 1254 von Papst Alexander IV. bestätigt und 1304 von Papst Benedictus XI. den Regeln der Augustiner unterworfen.

Ein Marienknecht namens Bruder Friedrich hatte sich unterhalb der Burg Giebichenstein in einer Klause im Fels an der Saale Richtung Trotha niedergelassen. Erzbischof Albrecht II. hat ihm dazu im Jahre 1216 die Erlaubnis erteilt und ihm eine halbe Hufe Landes zugesprochen. Eine Kapelle wurde der Heiligen Jungfrau Maria und St. Jacob geweiht.
Außerdem wurde Bruder Friedrich und alle, die ihm folgen wollten, direkt dem Erzbischof unterstellt und erhielten sonst alle Freiheit von anderen weltlichen und geistlichen Herren. Zusätzlich wurde ihnen das Recht zugestanden, alle diejenigen, die ihr Begräbnis bei ihnen erwählen würden, unabhängig von den Pfarrrechten ihrer Heimatorte, auch begraben zu dürfen. Dazu wurde ihnen von Hermann von Giebichenstein ein Hof in Trotha geschenkt.

Der Bruder Friedrich erhielt sehr bald Gesellschaft von anderen Marienknechten und im Jahre 1239 übereignete Erzbischof Wilbrand ihnen den Berg über der Klause - die heutigen Klausberge - und einige andere Ländereien.

Auch in den Folgejahren wuchs der Besitz der Klaus-Brüder (wie sie sich zu der Zeit nannten) durch zahlreiche Schenkungen.

Markgraf Dietrich zu Landsberg schenkt ihnen nun am 24. April 1269 Landbesitz zu Schnaßwitz in der Nähe von Braschwitz.

Übrigens gesellte sich im Jahre 1274 Ulrich von Ammendorf zu den Klaus-Brüdern und brachte sein desolates Augustiner-Kloster zu Ammendorf in die Gemeinschaft ein. Es gefiel ihm aber zu Giebichenstein nicht recht und so verließ er die Brüder 1281 wieder und nahm natürlich seinen Besitz wieder mit.

Auch den anderen Klaus-Brüdern wurde es wohl zu eng in den Klausbergen. So erhielten sie im Jahre 1306 von Erzbischof Burchard II. die Erlaubnis, dicht vor der Stadt Halle neben dem Rabenstein am Oberen Galgtor ein Kloster zu erbauen.

Nunmehr als Marienknechte oder Serviten in Halle bekannt, zogen sie ein weiteres Mal um, nachdem ihnen ein reicher Edelmann namens Hagedorn ohne eigene Erben im Jahre 1339 seinen Hof in der Galgstraße hinterließ. Dort begannen sie im Jahre 1341 mit dem Bau ihres Klosters, das bis zur Reformation ihre endgültige Heimat werden sollte und dessen Klosterkirche wir heute noch als Ulrichkirche kennen.

Mittwoch, 23. April 2014

23. April Ao. 1436

Johann Holtzwirths Urfede, die Stadt Halle binnen vier Wochen zu räumen und seine Güter zu verkauffen, wofür sich Coppe Holtzwirth, Coppe Pißker, Heinemann vom Thore, Hans Rose und Paul Gyscke verbürget.



Wir befinden uns in einer Zeit, in der die Kämpfe zwischen den Städten und dem Erzbischof als Landesherrn ihren Höhepunkt erreichen. Halle, immer noch darauf bedacht, die Unabhängigkeit vom Erzstift zu erlangen und sich als freie Reichsstadt zu behaupten, wehrte sich gegen alle Restriktionen, die der Stadt vom Erzbischof auferlegt wurden. Um die Stadtverteidigung besser organisieren zu können, wurde Henning Strobart 1426 als Stadthauptmann in Dienst gestellt.

Dieser jedoch, so sollte sich in der Zukunft erweisen, kochte sein eigenes Süppchen und hetzte bewusst Stadt und Erzbischof sowie Landadel gegeneinander. Des Weiteren veränderte er durch geschicktes Taktieren die Zusammensetzung des Rates der Stadt zugunsten der Bürgerlichen. Die Pfänneraristokratie hatte das Nachsehen.

Einige Pfänner entsagten denn auch der Stadt oder wurden ausgewiesen.

Hans (oder Johann) Holtzwirth, noch im Jahre 1415 Ratsmeister zu Halle und von 1429 bis 1432 Oberbornmeister, wird nun sein Bürgerrecht aberkannt und er muss innerhalb von 4 Wochen seine Güter verkaufen und die Stadt verlassen.
In seinem Brief versichert er, dass er nicht vor ein päpstliches oder kaiserliches Gericht ziehen will und der Stadt nicht schaden will. Hans Holtzwirth gelobt, seine Güter in Halle zu verkaufen und im Umkreis von einer Meile um die Stadt keine Wohnung zu nehmen.
Als Bürgen für Hans Holtzwirth treten sein Bruder Coppe Holtzwirth und seine Freunde Coppe Pißker, Heinemann vom Thore, Hans Rose und Paul Gysecke auf.

Eine Begründung für den Entzug des Bürgerrechts und den Stadtverweis wird leider nicht angegeben.